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Beiträge zum Thema undicht

Ratgeber

Stadt warnt vor „Kanalhaien“

Es klingelt, ein Unbekannter steht vor der Tür. Er sagt, dass ihn die Stadt schicke. Dass Sie jetzt die Abwasserleitungen untersuchen und reparieren lassen müssten. Und dass er dies kostengünstig erledigen könne, wenn er sofort beauftragt wird. "Sagen Sie u 'Nein, danke'“, empfehlen Stadtentwässerung Verbraucherberater. Denn es handelt sich bei der Person vor Ihrer Haustür wahrscheinlich um einen „Kanalhai“, der versucht Hauseigentümern Geld aus der Tasche zu ziehen. Teilbereiche im Süden von...

  • Dortmund-City
  • 20.11.19
Ratgeber

Private Abwasserleitungen müssen auf Dichtheit geprüft werden

Grundstückseigentümer müssen nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen. Erbbauberechtigte sind keine Grundstückseigentümer im Sinne des Gesetzes. Die Prüfung ist durch den Grundstücks-eigentümer (Erbbaurechtgeber) zu veranlassen. Da das Grundstück zur Durchführung der Prüfung betreten werden muss, ist eine Abstimmung zwischen dem...

  • Monheim am Rhein
  • 09.09.10
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