Streit um nächtliche Starts und Landungen
Gericht kippt Flugbetriebszeitenverlängerung

Unnaer Bürger hatten gegen die Nachtflugzeiten geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster jetzt Recht bekommen. Foto: Flughafen Dortmund/Hans Jürgen Landes
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Genehmigung der Betriebszeitenverlängerung am Dortmunder Flughafen für rechtswidrig erklärt. Unnas Bürgermeister Dirk Wigant begrüßt diese Entscheidung.
Damit wurde dem Airport die Erlaubnis für Starts und Landungen in den abendlichen Stunden entzogen. Vor vier Jahren war für den Nachtverkehr eine Zulassung erteilt worden, die das OVG nun für "rechtswidrig und nicht vollziehbar" erklärt hat. Geklagt hatten fünf Privatpersonen und die Stadt Unna.
Wigant freut sich für die Kläger und den gemeinsamen Erfolg vor Gericht:  „Für uns steht der Schutz der BürgerInnen an erster Stelle." Lärmschutz stünde vor Kommerz, meint der Bürgermeister.
Ludger van Bebber, Geschäftsführer des Dortmunder Airports, ist da anderer Ansicht und will alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine rechtskräftige Genehmigung für den bestehenden Nachflugverkehr zu realisieren. „Es ist sehr bedauerlich, dass auch die ergänzte Genehmigung vor Gericht nicht Stand gehalten hat. Wir werden nach Erhalt des Urteils alle Hinweise des Gerichts bewerten und alle Möglichkeiten ausschöpfen um eine stabile, rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren“, erklärt er.

Lärmschutz vor Kommerz

Allerdings hat das Gericht die Genehmigung der Bezirksregierung noch nicht aufgehoben. Die Flugzeuge dürfen vorerst weiterhin nach 22 Uhr am Dortmunder Flughafen starten und landen – das aber nur so lange, bis die Urteile des OVG rechtskräftig sind, also einen Monat nach Zustellung des Urteils.
Der Flughafen argumentiert mit negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. An allen internationalen Verkehrsflughäfen sei die Nutzung von Tagesrandstunden möglich. Die Stunde nach 22 Uhr ermögliche den Airlines die Anbindung an große Drehkreuze. Die Bedeutung der bisherigen Regelung der Betriebszeiten für die Wettbewerbsfähigkeit zeige sich auch in den Statistiken des Dortmund Airport. Vor allem in den verkehrsreichen Sommermonaten machten die Fluggesellschaften mehrfach Gebrauch von den späteren Landezeiten. Der Rechtsstreit ist also längst noch nicht beendet und wird in die nächste Runde gehen.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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