Corona-Regeln in NRW fallen am 1. Februar weg
Positiv und fit? Dann mit Maske in die Schule!

Die Corona-Regeln an Schulen in NRW fallen ab 1. Feruar weg.  | Foto: Alexandra Koch /Pixabay
  • Die Corona-Regeln an Schulen in NRW fallen ab 1. Feruar weg.
  • Foto: Alexandra Koch /Pixabay
  • hochgeladen von Miriam Dabitsch

Die Corona-Verordnungen laufen zum 31. Januar 2023 aus. Das gilt auch für Schulen in Nordrhein-Westfalen. Was bedeutet das für Schüler und Lehrer? 

Testungen

Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule. In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an Schüler, Lehrer und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.

Masken

In Schulen kann weiterhin freiwillig eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.

Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (so genannte OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske wird aufgehoben.

Im Krankheitsfall

Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

Atteste

Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.

Hygiene

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln. Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag.

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

Miriam Dabitsch auf Facebook
Miriam Dabitsch auf Instagram
Miriam Dabitsch auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

256 folgen diesem Profil

5 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.