i-Size: Pflicht oder Kür? Was Eltern über die neue Kindersitznorm wissen sollten

Max sitzt in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz. Dieser entspricht nicht der neuen i-Size-Norm, war aber dennoch Testsieger beim ADAC-Kindersitztest 2013. Foto: Liensdorf
  • Max sitzt in einem vorwärtsgerichteten Kindersitz. Dieser entspricht nicht der neuen i-Size-Norm, war aber dennoch Testsieger beim ADAC-Kindersitztest 2013. Foto: Liensdorf
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Zurzeit bei Eltern in Bezug auf Kindersitze. Denn seit einem Jahr ist die neue i-Size-Prüfnorm in Kraft. Was das für Eltern bedeutet?

Fakt ist: Im Juli 2013 ist die neue Regelung zur Zulassung von Kindersitzen in Kraft getreten (ECE-R 129). Diese neue i-Size-Norm beinhaltet einige Neuerungen. So sind unter anderem Seitenaufpralltests verpflichtend, die Einteilung der Sitze erfolgt nach Alter und Größe des Kindes (bisher: Gewicht des Kindes) und Kinder müssen bis zum Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet transportiert werden, teilt die Deutsche Verkehrswacht mit.

Die neue Norm gilt zunächst nur für Autos mit Isofix. Dies ist ein Befestigungssystem für Kindersitze in Autos, bei dem eine starre Verbindung zwischen Karosserie und Sitz hergestellt wird.
Bisher wechselten Eltern etwa im Alter von einem Jahr von der Babyschale auf einen in den meisten Fällen vorwärtsgerichteten Kindersitz.
Erste i-Size-Kindersitze sind inzwischen auf dem deutschen Markt erhältlich, haben aber häufig einen höheren Preis.

Eltern, die zurzeit über den Wechsel von der Babyschale zum Kindersitz nachdenken, müssen aber noch nicht zwingend einen i-Size-Sitz erwerben. „Zukünftig dürfen sowohl nach der UNECE-Regelung Nr. 44, als auch nach der UNECE-Regelung Nr. 129 genehmigte Systeme verwendet werden“, teilt das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage des Stadtanzeigers mit. Das heißt: Auch die alte Regelung bleibt zunächst in Kraft.

Denn zur nationalen Umsetzung bedarf es einer Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO) und der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV). Parallel dazu müssen auch die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) angepasst werden.
Dies ist nach Auskunft des Ministeriums auf den Weg gebracht, als nächstes befasst sich der Bundesrat mit diesem Thema.

Fazit: Wer ein Fahrzeug mit Isofix hat und gerne einen Kindersitz haben möchte, der auch sicher den Seitenaufpralltest bestanden hat, sollte nach dem i-Size-Logo Ausschau halten, muss aber davon ausgehen, etwas mehr für den Sitz zu bezahlen.
Für alle anderen gilt: Auch Kindersitze ohne dieses Logo sind sicher, wie Kindersitz-Tests unter anderem des ADAC belegen. Auch damit machen Eltern nichts falsch und handeln gesetzlich.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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