Volltrunken am Steuer – mit Kind im Auto

Das hätte schlimm ausgehen können: Eine Frau war betrunken mit ihrem 6-jährigen Sohn im Wagen unterwegs und fuhr bereits Schlangenlinien. Die Polizei hielt die Fahrerin an, nahm ihr den Führerschein ab, stellte Strafanzeige und informierte das Jugendamt. 

Die Polizei beschreibt den Vorfall folgendermaßen:
Am späten Donnerstagabend des 28.12.2017, gegen 21.45 Uhr, meldete ein aufmerksamer und vorbildlicher Verkehrsteilnehmer fernmündlich die offensichtliche Trunkenheitsfahrt eines Pkw mit Düsseldorfer Kennzeichen, der auf der BAB 535 zwischen Wuppertal und Essen unterwegs war. Genau mittig der beiden Fahrspuren, dabei immer wieder in deutlichen Schlangenlinien, fuhr der Wagen in Fahrtrichtung Velbert. An der Anschlussstelle Wülfrath/Neviges verließ der Wagen die Autobahn, um dann weiter mit deutlicher Fahrunsicherheit über die Asbrucher Straße und den Dillenberger Weg ins Stadtgebiet von Velbert-Neviges zu fahren.
Der Zeuge verfolgte die gefährliche Fahrt des Kleinwagens und gab dabei immer wieder genaue Standortmeldungen an die Polizei. Dabei berichtete der Zeuge auch davon, dass der Wagen zeitweise mit weit mehr als 100 km/h auf innerörtlichen Straßen unterwegs war, bevor er schließlich von schnell herangeführten Polizeikräften auf der Siebeneicker Straße angetroffen und kontrolliert werden konnte.

Atemalkohol von 1,8 Promille

Bei der polizeilichen Kontrolle bestätigte sich schnell der begründete Verdacht, dass die 40-jährige Fahrerin deutlich unter Alkohol stand. Ein an Ort und Stelle von der Düsseldorferin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,8 Promille (0,9 mg/l). Daraufhin leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss gegen die 40-Jährige ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt.
Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten, da die 40-Jährige gegen eine Sicherstellung der Fahrerlaubnis ausdrücklich Widerspruch einlegte. Parallel dazu wurde der Düsseldorferin natürlich jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge bis auf weiteres ausdrücklich untersagt, bevor sie gegen 23.30 Uhr aus polizeilichem Gewahrsam nach Hause entlassen wurde.

Weil die Frau, bei der für sich selbst und andere höchstgefährlichen Trunkenheitsfahrt unverantwortlicherweise den eigenen 6-jährigen Sohn auf der Rücksitzbank des Wagens transportierte, legten die Beamten zusätzlich noch einen Bericht an das zuständige Jugendamt vor, mit der Bitte um Überprüfungen dieses Sachverhaltes in eigener Zuständigkeit.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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