Wann gibt es eine Schadensregulierung?

Was ist zu tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? Wann hat der Versicherte das Recht auf eine Schadensregulierung?

In der Regel hoffen Bürger immer, die Leistungen ihrer Versicherungen nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Leider kommt es aber doch immer wieder zu Vorfällen im Alltag, die Verlangen, dass man sich mit dem Thema auseinandersetzt.

Und leider gibt es auch ab und zu Fälle, in denen sich die Versicherung und der Versicherte nicht einig sind: So parkte eine Bürgerin ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, hatte aber vergessen, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzte sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regelte sie die Sache vor Ort und meldete den Schaden ihrer Kaskoversicherung. Diese lehnt ab, den Schaden zu begleichen und begründete dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung.

Der Fall landete schließlich beim Versicherungs-Ombudsmann, der zugunsten der Versicherten entschied und für die entsprechende Zahlung der Versicherungen sorgte.

Dr. Susanne Punsmann, Fachanwältin für Versicherungsrecht, kennt sich mit solchen Fällen aus und weiß, dass viele Versicherte nicht wirklich verstehen, wann sie das Recht haben, dass ihre Versicherung einen Schaden reguliert. In der Velberter Verbraucherzentrale, Friedrichstraße 107, berät sie donnerstags daher alle interessierten Bürger und gibt Tipps zu dem Thema. Es ist das einzige Beratungsangebot dieser Art im gesamten Nordkreis, Terminvereinbarungen sind unter Tel. 02051/56806 möglich.

Fehler machen aber nicht nur Versicherungen, sondern auch die Versicherten selber. Ob Schmerzensgeld nach einem Unfall, der Wasserschaden in einer Mietwohnung oder andere Ereignisse - überall können Fehler gemacht werden.
Der Stadtanzeiger möchte es genau wissen und ruft die Leser auf, von ihren Fällen zu berichten. Vielleicht hilft ja genau das, um einen anderen vor demselben Fehler zu bewahren beziehungsweise sorgt dafür, dass er sich intensiver damit beschäftigt, was sein Recht als Versicherter ist.

Mitmachen:

- Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen und schreiben Sie an Stadtanzeiger Niederberg, Friedrichstraße 203, 42551 Velbert, oder an redaktion@stadtanzeiger-niederberg.de.
- Sie können den Text natürlich auch direkt hier auf lokalkompass.de veröffentlichen

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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