Neue Beratung zum Wohl des Kindes

Barbara Syrée (Beratungsfachkraft), Dr. Annette Frenke-Kulbach, Martin Solty und Frank Wecker (v. li.) freuen sich über die Schließung einer Gesetzeslücke. Foto: A. Thiele
  • Barbara Syrée (Beratungsfachkraft), Dr. Annette Frenke-Kulbach, Martin Solty und Frank Wecker (v. li.) freuen sich über die Schließung einer Gesetzeslücke. Foto: A. Thiele
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Auffällige blaue Flecken im Sportunterricht, nach Alkohol riechende Eltern bei der Untersuchung, ungewöhnlich aggressive oder viel zu ruhige Sprösslinge: Wer mit Kindern zu tun hat, kann in die Situation kommen, dass er sich die Frage stellen muss, ob das Kindeswohl gefährdet und eine Meldung beim Jugendamt nötig ist.

Doch dies kann eine schwierige Entscheidung sein. Wie ist die die Situation zu beurteilen? Welcher Lösungsweg ist richtig? Denn „die Grenze zur Kindeswohlgefährdung ist fließend“, weiß Frank Wecker, Leiter der Familien- und Schulberatungsstelle.

Um Berufsgruppen, die im schulischen, medizinischen, beraterischen oder therapeutischen Bereich wirken, zu helfen, gibt es nun ein neues Beratungsangebot. Dieses ist die Umsetzung eines neuen Paragraphen des Bundeskinderschutzgesetztes.

Damit haben nun auch Lehrer oder Ärzte „das Recht auf eine qualifizierte Beratung. Das war bisher eine Gesetzeslücke“, freut sich Dr. Annette Frenzke-Kulbach, Fachbereichsleiterin Kinder – Jugend – Familie.

Man will sich aber „nicht sklavisch“ an den Gesetzestext halten, verrät Wecker. Daher können auch Ehrenamtliche das Angebot in Anspruch nehmen.
Dafür stehen drei Fachkräfte zur Verfügung, die sich um die Anfragen kümmern. Das Angebot soll „kurzfristig, zeitnah und niederschwellig“ sein, betont Wecker.

Wer sich meldet, bekommt einen Beratungstermin, in dem die Situation besprochen und nach möglichen Lösungen gesucht wird. Ist es zum Beispiel angeraten, das Gespräch mit den Eltern zu suchen oder andere Unterstützung vor einer Meldung an das Jugendamt zu finden, zum Beispiel durch ein anderes Hilfsangebot?

„Wir können allerdings nur Empfehlungen geben, bei der Risikoeinschätzung unterstützen“, betont Fachberater Martin Solty. Für den weiteren Verlauf des Falles habe man keine Verantwortung, auch mit eventuellen Maßnahmen haben die Berater nichts zu tun. Es geht nur um die Hilfe beim persönlichen Entscheidungsprozess des Ratsuchenden. Daher bleibt die Identität des betroffenen Kindes oder Jugendlichen anonym.

Das Beratungsangebot kann in der Familien- und Schulberatungsstelle, Ludwigstraße 14, wahrgenommen werden. Kontakt unter Tel. 02323/163640, E-Mail an familien-schulberatung@herne.de

Autor:

Dirk Marschke aus Herne

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