Influenza bei Wildvögeln
Aufstallungspflicht bis Ende Februar verlängert

In enger Abstimmung mit dem Kreis Kleve sieht der Kreis Wesel die Notwendigkeit, die Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel vorerst bis Ende Februar aufrecht zu erhalten. | Foto: Symbolfoto
  • In enger Abstimmung mit dem Kreis Kleve sieht der Kreis Wesel die Notwendigkeit, die Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel vorerst bis Ende Februar aufrecht zu erhalten.
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  • hochgeladen von Petra Zellhofer-Trausch

Seit dem 31. Januar wurden im Kreis Wesel sechs Fälle der hochansteckenden Influenza bei Wildvögeln bestätigt. Das Virus wurde bei einem Storch in Rheinberg, zwei Bussarden in Alpen, zwei Wildgänsen in Hamminkeln und einer Wildgans in Wesel diagnostiziert. Von drei weiteren verendeten Wildvögeln stehen derzeit noch Ergebnisse aus. Aktuell weist in Nordrhein-Westfalen nur Düsseldorf vergleichbare Zahlen auf. Auch in Rees im Kreis Kleve wurde ein infizierter Bussard entdeckt.

Aufgrund des beginnenden Rückzuges der arktischen Wildgänse rechnet die Kreisverwaltung Wesel in den kommenden Wochen mit einer Entspannung der Situation. In enger Abstimmung mit dem Kreis Kleve sieht er aber die Notwendigkeit, die Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel vorerst bis Ende Februar aufrecht zu erhalten.

Zwei Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel
In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit zwei Influenzaausbrüche bei gehaltenem Geflügel. In Dortmund ist eine Auffangstation mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln betroffen, in Wipperführt eine Hobbyhaltung mit verschiedenen Geflügelarten. In beiden Fällen wird ein Eintrag über Wildvögel vermutet.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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