Vogelgrippe nach Fällen in Norddeutschland auch in Emmerich / Kreis Wesel warnt Geflügelzüchter
Wird die Region zum Risikogebiet, folgt die sofortige flächendeckende Aufstallungs-Anordnung

Foto: Peter Malzbender
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Als wären Corona und der drohende Schaden durch eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht genug: Jetzt kommt auch noch die Vogelgrippe dazu! Das Veterinäramt des Kreises Wesel weist darauf hin, dass das Friedrich Loeffler Institut die Ausbreitung der Vogelgrippe bei Wildvögeln mit großer Sorge beobachtet.

Bis zum 2. November gab es in kurzer Zeit bereits 15 Fälle in Norddeutschland, unter anderem bei Wildgänsen und Wildenten. Am Mittwoch, 5. November, trat der erste Fall bei einer Legehennenhaltung auf einer Hallig in der Nordsee auf. In den Niederlanden wurden ebenfalls Fälle bei Wildvögeln registriert. Die dortigen Behörden meldeten Ende Oktober einen ersten Seuchenausbruch in einem größeren Masthähnchenbestand westlich von Nimwegen. Die aktuell festgestellten Fälle gehören ausnahmslos zum Influenza-Subtyp H5, der als hochpathogen eingestuft wird. Der zweite, kürzlich erst bekannt gewordene Fall, betrifft den Nachbarkreis Kleve: Bei einer am Deich in Emmerich tot aufgefundenen Wildgans wurde das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen - der erste amtlich bestätige Fall in NRW.

Sollte sich das Geflügelpest-Geschehen weiter ausbreiten, muss damit gerechnet werden, dass im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wird. Der Kreis Kleve bittet alle Geflügelhalter, sich bereits jetzt auf eine mögliche Umsetzung vorzubereiten.
Das Risiko der Ausbreitung in der Wildvogelpopulation und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom Friedrich Loeffler Institut als hoch eingestuft. Jeder direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen muss soweit wie möglich vermieden werden. Das gilt auch für Klein- und Hobbyhaltungen.

Sollte sich das Geschehen ausweiten, muss mit einer Aufstallungsanordnung in Risikogebieten gerechnet werden. Das würde auch die Städte und Kreise am unteren Niederrhein betreffen, in denen sich Wildvogelrastgebiete befinden.
Eine Risikoeinschätzung sowie täglich aktualisierte Informationen zur Lage und Entwicklung gibt es auf der Seite des Friedrich Loeffler Institutes: www.fli.de

Foto: Peter Malzbender
Sibirische Wildgans (links) und Martinsgans. | Foto: Glader, Daum
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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