Antrag der CDU Fraktion - Hinweisschilder in der Fußgängerzone

Hinweisschilder in der Fußgängerzone

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Rat der Stadt Wesel hat Ende 2011 die Sondernutzungssatzung der Stadt Wesel beschlossen. Unter Punkt 4.2 steht dort „Für Betriebe in den angrenzenden Nebenlagen der Fußgängerzone wird durch die Stadt Wesel eine Möglichkeit geschaffen, auf Kosten der Antragsteller im Bereich der Fußgängerzone einen Hinweis auf ihren Betrieb zu platzieren, z.B. in Form von zentralen Werbehinweisschildern an einem Mast“.

Die Satzung ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Seit diesem Tag dürfen formell Ge-werbetreibende mit eigenen Hinweisschildern auf ihre Geschäfte in Seitenlagen nicht mehr aufmerksam machen.

Die Schilder der Stadt Wesel sind in ihrem Arbeitskreis „Umgestaltung der Fußgänger-zone“ am 16. Mai 2013 erst endgültig beschlossen worden. Die Hinweisschilder stehen (bis auf das Probeschild) im Mai 2013 noch nicht. Unseres Erachtens war es im Nachhinein nicht richtig, diese Entscheidung in dem Arbeitskreis so langsam getroffen zu haben. Besser wäre es gewesen, sie hätten zwischen den langen Abständen der Arbeitskreissitzungen zu einer gesonderten Sitzung bezüglich dieses Themas eingeladen. Auch hätte diese Entscheidung in anderen Gremien (Ausschüsse oder Rat) schneller getroffen werden können.

Wir bitten Sie und Wesel Marketing um unverzügliche Umsetzung der Entscheidung. Bitte informieren Sie über den Zeitplan der Aufstellung aller Hinweisschilder.

Im Übrigen halten wir es auch für sinnvoll und notwendig, dass die Hinweisschilder für alle Nutzer zum gleichen Preis abgerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Linz
CDU-Fraktionsvorsitzender
Patrick Tenhaeff
Ratsmitglied

Autor:

Richard Wolsing aus Wesel

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