Wir fordern von den Regionalplanern im Bereich des Hafens Delta Port Planungsänderungen
Die SPD Wesel fordert den Regionalplaner dringend auf, die Flächenbeschränkungen beim Rhein-Lippe Hafen im weiteren Aufstellungsverfahren des Regionalplans zurückzunehmen

Im neuen Regionalplanentwurf wurde gegenüber dem alten Gebietsentwicklungsplan (GEP) eine verkleinerte Fläche für den Hafenbereich festgelegt.
Ein Bereich im Eingangsbereich des Hafens wurde herausgenommen und als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich festgelegt. Eine zusätzliche planerische Belastung ergibt sich durch naturschutzrechtliche Festlegungen.
Der Flächennutzungsplan Wesel stellt diesen Bereich aufgrund der ursprünglichen Ausweisung im GEP als Industriegebiet dar.

Die SPD Wesel fordert den Regionalplaner dringend auf, diese Flächenbeschränkung im weiteren Aufstellungsverfahren des Regionalplans zurückzunehmen.

Der Hafen Deltaport ist ein landesbedeutsamer Hafen. Mit dem Duisburger und dem Emmericher Hafen ist er ein wichtiger Baustein für die Logistikregion Niederrhein. Für die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand der Region müssen wir deshalb alles tun, damit der Hafen sich gut entwickelt. Nicht zuletzt werden dadurch auch Arbeitsplätze in der Region geschaffen.

Wir wehren uns dagegen, dass ein Übermaß an Schutzzonen diese gute Entwicklung bedroht.

Abstandszonen, natur- und landschaftsrechtliche Ausweisungen sind wichtig zum Schutz der Natur und der Arten. Wo aber Gewerbeentwicklung geplant und gewünscht wird, muss diese Vorrang haben.

Dies gilt auch für eine von uns geforderte Gewerbefläche im Bereich Neue Hünxer Straße. Dort war im GEP eine Gewerbe und Industriefläche (GIP) vorgesehen, diese wurde gegen den Wunsch der Stadt gestrichen und als Freiraum, Agrarbereich und als Bereich zum Schutz der Landschaft ausgewiesen. Der Bereich ist optimal erschlossen, die Hafennähe gibt die Gelegenheit, dort kleinteiliges Zuliefergewerbe für den Hafen anzusiedeln, das im Hafen selbst nicht angesiedelt werden kann.

Wir fordern von den Regionalplanern im Bereich Neue Hünxer Straße eine Planungsänderung zurück zur bisherigen Ausweisung als GIB.

Wenn Fehlentwicklungen festgestellt werden, müssen Sie unmittelbar korrigiert werden.
Ein Verweis auf später, z. B.:
„Das kann im Rahmen eines Zielabweichungsverfahren geändert werden,“
ist fahrlässig und führt erfahrungsgemäß nicht zu einem positiven Ergebnis.

Autor:

Dieter Kloß aus Wesel

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