Korrektur zum Artikel im NA und Im Weseler
Einreichungsfrist zur Grundsteuer-Datenerhebung ist um drei Monate (bis Ende Januar) verlängert

Foto: Finanzverwaltung NRW
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Im aktuellen Niederrheinanzeiger sowie auch im Weseler finden Sie ausführliche Hinweise zur Abgabe Ihrer Grundsteuerdaten. Überschrift: "Kurz vor Toresschluss - Kommen Sie in die Pötte!"

In der Titelunterzeile dieses Artikels findet sich die Angabe "Frist zur Einreichung läuft bis Ende Oktober". Diese Information können Sie getrost vergessen, denn in er Zwischenzeit hat es eine Änderung gegeben: Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll nämlich bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13. Oktober so entschieden.

Mit der Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung um drei Monate würden die Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberater nach Meinung einer Mehrzahl der Entscheider deutlich entlastet. Wie diversen Online-Medien zu entnehmen ist, hatte sich unter anderem  Bundesfinanzminister Christian Lindner für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht. Bei einer Reihe von Landesämtern waren bis vor etwa einer Woche erst rund 30 Prozent der erwarteten Rückläufe eingegangen.

Leider konnten wir aufgrund unseres Redaktionsschlusses (Mittwochmittag) nicht mehr rechtzeitig auf die veränderte Sachlage reagieren. Dies geschieht mit dieser Meldung. Die Redaktion entschuldigt sich für diesen Fehler.

Die regionalem Finanzämter waren übrigens bislang nicht in der Lage, die örtlichen Medien mit einem Update zur Sachlage zu versorgen.

Autor:

Dirk Bohlen aus Hamminkeln

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