Noch viele Fragen an den Landrat Dr. Müller!

Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

die in der Kreistagsitzung am 19.5.2011 in der Drucksache 646/VIII und in der Presseerklärung des Landrats vom 23.5.2011 gegebenen Informationen veranlassen uns zu folgenden weiteren Fragen:

1. Welche Anwaltskanzleien wurden von der Kreisverwaltung in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 beauftragt?
2. Was war jeweils Gegenstand des Auftrags?
3. Welche Honorarvereinbarung wurde jeweils geschlossen?
4. Wer hat jeweils über die Beauftragung entschieden und wer hat den Auftrag jeweils erteilt?
5. Welche konkreten Leistungen hat die Kanzlei Dr. Stöber und Partner in der Zeit von April 2008 bis April 2010 in der Disziplinarsache Haustein erbracht und wie wurden diese Leistungen abgerechnet?
6. Wurden Schadensersatzforderungen gegen die Kanzlei geprüft, als diese in den 2 Jahren ihrer Beauftragung in der Disziplinarsache Haustein offenbar keine Aktivitäten entfaltete?
7. Welche Anstrengungen hat der Landrat in der Disziplinarsache Haustein in den Jahren 2006 bis heute unternommen, um dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 4 Landesdisziplinargesetz NRW Geltung zu verschaffen und das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen?
8. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand im o.g. Disziplinarverfahren und welche Anstrengungen haben die Anwälte Heinemann und Partner seit ihrer Beauftragung unternommen?
9. Welche Kosten sind dem Kreis Wesel durch die Weiterzahlung des Gehalts und sonstiger Leistungen an den vom Dienst freigestellten Herrn Haustein bisher entstanden (Stand 30.04.2011)?
10. Warum ist das Gutachten der Kanzlei Stöber und Partner zur NIAG vom April 2008 den vom Kreistag entsandten Mitgliedern der Hauptversammlung und des Aufsichtsrates der NIAG und auch dem Fachausschuss Kreisentwicklung und Beteiligungen nicht bekannt gegeben worden?

Wir bitten, die Fragen spätestens bis zur Sitzung des Kreisausschusses am 07.07.2011 zu beantworten.

Autor:

Heiner Dams aus Moers

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