BVW informiert: Vor-Sorge treffen

Vorsorgedokumente werden oft durch einander gebracht, deshalb hier für Inte-ressierte eine Kurzerläuterung. Es gibt die Vollmacht und seit 1.7.2009 die Patientenverfügung. Allerdings ist keiner verpflichtet solche Dokumente zu errichten.

Vollmachten sind privatrechtliche Willenserklärungen und sollen, wenn ich einmal nicht mehr selbst dazu in der Lage bin, mein Leben im Rechtsverkehr regeln. Da-zu gehören zum Beispiel alle meine persönlichen und vermögensrechtlichen An-gelegenheiten.
In einer Patientenverfügung lege ich fest, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin. Zur Durchsetzung meines doku-mentierten Willens ist es sinnvoll auch eine (getrennte) Vollmacht zu errichten. Eheleute und Angehörige können sich zurzeit noch nicht automatisch gegenseitig vertreten.
Es ist auch ein Irrtum, dass Vollmachten grundsätzlich eine Betreuerbestellung entbehrlich machen. Bei erheblichen Zweifeln an der Eignung des Bevollmächtig-ten wird das Gericht zum Schutz des Vollmachtgebers einen rechtlichen Betreuer bestellen.
Da bei allen Vorsorgemaßnahmen wichtige Punkte zu beachten sind, sollte man sich ausführlich beraten lassen. Über Vollmachten beraten nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere die Betreuungsvereine. Das Gesetz zu Patientenver-fügungen sieht keine Beratungspflicht vor. Informationen über Patientenverfü-gungen gibt es aber bei den meisten sozialen und pflegerischen Diensten, bei den Kirchengemeinden und den Hausärzten.
Damit eine Vollmacht die gewünschte Akzeptanz erfährt, ist es ratsam sie be-glaubigen oder beurkunden zu lassen. Die Betreuungsbehörden sind befugt ne-ben den Notaren eine öffentlich rechtliche Beglaubigung vorzunehmen.
Die Adressen der Betreuungsvereine oder Betreuungsbehörden erhalten sie bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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