Neuerung bei Azubi-Ticket
YoungTicketPlus bald landesweit gültig !

Das YoungTicketPlus ist neuerdings landesweit gültig. | Foto: Grafik: VRR
  • Das YoungTicketPlus ist neuerdings landesweit gültig.
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Jahrelang haben Inhaber eines YoungTicketPlus geflucht, da das Ticket nur für einen bestimmten Bereich gültig war. Wollte man beispielsweise zum Shoppen von Wesel nach Köln, musste ein zusätzliches Ticket erworben werden. Das fällt nun weg, denn seit Anfang des Jahres ist das YoungTicketPlus in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.

„Das neue Monatsticket im Abo des VRR für Auszubildende hat sich seit Jahresbeginn als Erfolg erwiesen“, berichtet Frank Heidenreich, CDU Fraktionsvorsitzender, aus Gremiensitzungen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Das neue Ticket wendet sich an Praktikanten, Teilnehmer von Freiwilligendiensten, Auszubildende und Studenten, deren Hochschule kein allgemeines Semesterticket anbietet.

Unterstützung vom Land

Nun wird es dank der Unterstützung von Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) eine landesweite Gültigkeit geben. Die schwarz-gelbe NRW Landesregierung beabsichtigt das Ticket als Ergänzungsticket für die landes­weite Mobilität mit rund fünf Millionen Euro pro Jahr zu unterstützen. Zu einem Aufpreis von 20 Euro ist es nun möglich, ganz NRW mobil mit dem Öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.

Nutzerzahlen sind gestiegen

Zum Preis von 71,30 Euro pro Monat (61,10 Euro pro Monat im Abo) kann damit im gesamten Verbund des VRR gefahren werden. „Für den VRR ist das Ticket jetzt schon ein Erfolg, weil nach der Reform die Nutzerzahlen stiegen — um 12,6 Prozent beim Monatsticket und 6,9 Prozent beim Abo. Das sind mehr als 12.000 Einzelverkäufe und 60.000 Monatsabos“, so Heidenreich weiter.

Steuerbefreite Abgabe ab 2019 möglich

Interessant: „Ab 2019 dürfen Firmentickets von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer steuerfrei abgegeben werden. Das YoungTicketPlus ist damit eine gute Lösung für vergünstigte Monatskarten für Auszubildende, sofern die Betriebe die Kosten übernehmen. Auszubildende werden damit den Studierenden an vielen Hochschulen gleichgestellt.“
Für die Steuerbefreiung muss es sich allerdings um eine zusätzliche Leistung handeln, keine Entgeltumwandlung.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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