Planfeststellungsverfahren: Pläne für Elektrifizierung der Bahnstrecke Wesel-Bocholt werden ausgelegt
Ab 13. Mai einsehbar in der Rathäusern von Hamminkeln und Wesel

Die Bahnstrecke zwischen Wesel und Bocholt soll elektrifiziert werden. Die Deutsche Bahn AG hat beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Köln einen entsprechenden Antrag gestellt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist die Bezirksregierung Düsseldorf für den etwa 16 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wesel und Bocholt die zuständige Anhörungsbehörde.

Das Projekt: Durch die Elektrifizierung des aktuell eingleisigen Streckenabschnitts (Strecke 2263) werden Bahnkunden nicht mehr umsteigen müssen, wenn sie zwischen dem Bahnhof Bocholt und dem Ruhrgebiet unterwegs sind. Die Strecke wird mit einer Oberleitungsanlage ausgerüstet, sodass die Regionalbahn RB 33 künftig bis nach Bocholt verlängert und der Betrieb der Regionalbahn RB 32 eingestellt werden können.

Die RB 33, die Rhein-Niers-Bahn, verbindet dann Mönchengladbach über Krefeld, Duisburg, Oberhausen und Wesel direkt mit Bocholt. Um den geplanten Takt zu halten, wird die Geschwindigkeit zwischen Wesel und Hamminkeln auf 100 Stundenkilometer erhöht.

Die Planunterlagen liegen vom 13. Mai bis einschließlich 12. Juni 2019 in den Städten Hamminkeln und Wesel aus.  In Wesel sind die Texte und Zeichnungen in dieser Zeit montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr im Rathaus, Klever-Tor-Platz 1, Zimmer 325 einzusehen. In Hamminkeln können sich Interessierte während der Offenlage im Rathaus, Brüner Straße 9, Zimmer 205, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr informieren.

Die Unterlagen sind darüber hinaus im Zeitraum der Offenlage auch im Internet auf der Homepage der jeweiligen Stadt sowie der Bezirksregierung Düsseldorf hinterlegt. Anregungen zur und Einwände gegen die Planung können ab dem Zeitpunkt der Offenlage bis einschließlich 12. Juli 2019 in den Stadtverwaltungen von Wesel und Hamminkeln sowie bei der Anhörungsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, schriftlich geltend gemacht werden.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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