Transplantationsskandal

Auf der URL: http://www.welt.de/gesundheit/article108353151/Ein-einzelner-Arzt-kann-nicht-so-professionell-betruegen.html [Download: 22.07.2012] ist zu lesen, dass in Göttingen reiche Patienten bei Spenderorganen bevorzugt worden sein sollen. Zu fragen ist in diesem Zusammenhang, ob bispielsweise Ärztinnen und Ärzte, die über eine Dialysepraxis verfügen ihre nierenkranken Patientinnen und Patienten - und hier sind vor allem die Privatpatientinnen und -patienten in den Blick zu nehmen - zu einer Zeit zu Dialysepflichtigen gemacht haben oder machen, zu der das noch gar nicht so zwingend notwendig war oder ist. Konkret ist also zu fragen: Ist die Dialysepflichtigkeit in jedem einzelnen Fall zwingend gerechtfertigt oder ist hier die Dialysepflichtigkeit ver- und angeordnet worden damit die teuren Dialysegeräte laufen, was dann auch der Wirtschaftlichkeit, v. a. durch die Dialyse von Privatpatientinnen und -patienten, der Dialysepraxis zugute kommt? Hierbei handelt es sich lediglich um eine Frage bzw. Vermutung und keine Behauptung tatsächlicher Art!
Dialysepflichtigkeit ist ein das Leben extrem einschneidendes Ereignis. Ich denke das auch hier das 4-Augenprinzip angewendet werden soll, bevor die Maschinen ans Laufen kommen. Diese 4 Augen sollten m. E. auch nichts voneinander wissen und ihre Diagnose ganz unabhängig voneinander fällen. Ähnliches könnte auch bei anderen schwerwiegenden - das Leben einschränkenden - Diagnosen erfolgen. Alles ist aber nur meine eigene Meinung und keine Behauptung tatsächlicher Art!

Autor:

Dr. Carsten Rensinghoff aus Witten

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