Maskenpflicht: Was beim Corona-Infektionsschutz zu beachten ist

Corona-Pandemie: Ab dem 27. April 2020 gilt in NRW die Maskenpflicht beim Einkauf und bei der Benutzung des ÖPNV.  | Foto: pixabay/Grafik Sikora
  • Corona-Pandemie: Ab dem 27. April 2020 gilt in NRW die Maskenpflicht beim Einkauf und bei der Benutzung des ÖPNV.
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In kleinen Schritten wird seit dem 20. April bundesweit das öffentliche Leben wieder gelockert. Ab Montag, 27. April, gilt in NRW die Maskenpflicht beim Einkauf und bei der Benutzung des ÖPNV. Was man in Sachen Mund- und Nasenschutz beachten sollte, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

„Einfache Textilmasken, die Mund und Nase bedecken, halten zwar keine Viren zu hundert Prozent ab. Aber sie helfen, die Verbreitung der Viren im Nahbereich zu stoppen. Maskenträger können auf diese Weise andere Menschen vor einer Tröpfcheninfektion schützen, falls sie das Corona-Virus in sich tragen“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. „Der wichtigste Schutz besteht jedoch nach wie vor darin, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen einzuhalten, das Niesen und Husten in die Armbeuge sowie gründliches Händewaschen nach jeder Berührung von Flächen und Gegenständen außerhalb der eigenen vier Wände nicht zu vergessen“, warnt die Verbraucherzentrale, sich durch das Tragen einer Behelfsmaske in falscher Sicherheit zu wiegen.
Zur Anwendung des individuellen Corona-Infektionsschutzes hat sie folgende Hinweise:

Baumwollmasken nur Notbehelf


Wer bereit ist, bei allen unvermeidlichen Gängen und Kontakten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sollte sich jedoch keine medizinischen Filtermasken besorgen. Denn OP- und andere Profi-Masken (FFP1- und FFP2Masken) werden dringend zum Schutz von Patienten, Ärzten und Pflegepersonal benötigt. Die begehrte und inzwischen äußerst knappe Ware wird am Markt oft als Fake-Variante oder zu völlig überteuerten Preisen angeboten. Das Nähen und Tragen einer einfachen Stoffmaske – am besten aus Baumwolle – ist zwar nur ein Notbehelf, der beim Gang nach draußen jedoch helfen kann, die Verbreitung von Corona-Viren etwas mehr einzudämmen.

Mund-Nasenschutz „Marke Eigenbau“


Eine Tröpfcheninfektion ist nach derzeitigem Stand der Hauptübertragungsweg für Corona-Viren. Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske kann vor allem andere Menschen vor einer Infektion schützen. Wer zu selbstgenähten Masken aus Stoff greift, sollte darauf achten, dass sie aus mehreren Lagen bestehen – am besten indem eine Schicht in Falten gelegt wird. Nur ein an den Rändern enganliegender, mehrschichtiger Schutz, der Mund und Nase bedeckt, fängt die Tröpfchen auf, die sonst beim Sprechen, Husten oder Niesen in einem Umkreis von 1,50 Meter ausgestoßen und verteilt werden. Außerdem trägt der Mundschutz dazu bei, das unwillkürliche Anfassen von Mund und Nase zu unterbinden. Als Material eignet sich am besten Baumwolle, weil dieses Material luftdurchlässig ist und in der Maschine bei 60 Grad waschbar ist.

Bezugsquellen für Behelfsmasken


Viele Menschen nähen aus Kapazitätsmangel am Markt den Mund-Nasen-Schutz selbst, verschenken oder vertreiben ihn über kommunale Einrichtungen, in Onlineportalen oder in kleinen Geschäften. Auch Textilhersteller stellen ihre Produktion zum Teil auf Stoffmasken um. Bereitwillige Maskenträger können sich in ihrem persönlichen Umfeld nach entsprechenden Angeboten umsehen. Kunden, die im Internet auf ein Selfmade-Angebot stoßen, sollten auf die Seriosität des Anbieters bei seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Impressum achten und vom Kauf teurer Produkte absehen.

Hygiene beachten ist weiterhin erste Pflicht


Wer vom Einkaufen oder Spaziergang nach Hause kommt und dabei in Kontakt mit unzähligen Oberflächen gekommen ist, muss unbedingt weiterhin zuerst seine Hände gründlich mit Seife waschen. Erst anschließend sollte man den Mundschutz abnehmen und ihn so aufhängen, dass er nichts berührt und gut trocknen kann. Die Maske sollte auf keinen Fall mit ungewaschenen Händen an der Innenseite, sondern am besten nur an den Bändern berührt werden. Hände danach nochmal gründlich waschen! Das gilt vor allem bei einer mehrfachen Anwendung des Notbehelfs. Wie die eigene Zahnbürste sollte auch ein Mund-Nasenschutz mit niemandem geteilt werden! Den Mundschutz so häufig wie möglich in der Maschine bei 60 Grad mit herkömmlichem Voll-Waschmittel waschen, auch wenn man nur ein Exemplar besitzt.

Weitere Infos

Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen bieten die Arnsberger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW – bis auf Weiteres ausschließlich telefonisch unter 02932/510 97 01 oder im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg. Spezielle Antworten auf Corona-Fragen zur Bewältigung des Verbraucheralltags gibt’s auch telefonisch unter (02 11) 3399 5845, montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr und online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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