Moyland: Gartenabfälle dürfen nicht im Wald deponiert werden - Waldbesitzer sieht dies anders!

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Jegliche Art von Abfällen, dazu zählen auch Gartenabfälle (Rasen- Baum- u. Strauchschnitt und sonstige Gartenabfälle) dürfen laut Landesforstgesetz NRW (LFoG NRW) nicht am und im Wald deponiert werden. Und doch sieht man hier und dort, dass sich einige nicht daran halten. Der Landesbetrieb Wald und Holz macht auch immer wieder mal darauf aufmerksam, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt und mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden kann. Dazu Bericht aus der NRZ: hier klicken


Moyland: Waldbesitzer ignoriert LFoG NRW


Man sollte meinen, dass der Großgrund- und Großwaldbesitzer in Moyland über die Gesetzeslage genau informiert ist, sein muss. Und doch lässt er gleich wagenweise Gartenabfälle in den Wald karren. Nicht erst seit heute, sondern schon über längere Zeit, was man bei einigen Abfallhaufen an der Verwitterung feststellen kann. Nicht nur das, sondern auch der uralte Weg von Schloss Moyland nach Hasselt ist mit Abfallhaufen komplett versperrt. Auch dies lässt sich mit dem LFoG NRW nicht vereinbaren.
Eigentlich nicht vorstellbar, dass ein Großgrundbesitzer keinen geeigneten Ort findet, wo ordentlich gelagert/kompostiert werden kann.
Aus diversen Presseberichten kann man entnehmen, dass der Großgrundbesitzer auch gerne mit dem Schlosspark Museum Moyland zusammenarbeitet, hier klicken.
Jetzt frage ich mich: Wo verbleiben eigentlich die Grünabfälle aus dem Schlossgarten?

Landesforstgesetz NRW:
Abfallverwertung und Abfallbeseitigung § 6a LFoG NRW (Ordnungswidrigkeit nach §70 Abs. 1 Nr.3a LFoG NRW)
Sperrung von Waldflächen § 4 LFoG NRW Abs. 1 Satz 2 (Ordnungswidrigkeit nach §70 Abs. 1 Nr. 3 LFoG NRW)

Die Örtlichkeit:
Kalkarer Straße Till-Moyland (053041), Flur 24, Flurstück 35 und 37, Flurstück Weg 36 (alter Weg von Moyland nach Hasselt), s. dazu Karte.

Vorgang: Am 12. September 2018, um 13 Uhr, war ich mit dem Rad auf der Kalkarer Straße unterwegs und sah einen PKW mit Anhänger, beladen mit Gartenabfällen, in Richtung Hof „Großer Entenhorst“ abbiegen, der dann am Ende der Straße rechts in den Wald hinein fuhr. Mein Gedanke: Der wird doch wohl nicht die Sachen im Wald abladen. Nach rd. 200 Meter im Wald sah ich einen jungen Mann, der gerade die Gartenabfälle ablud. Ich sprach den Mann an – meines Wissens wäre es verboten Abfälle, auch Grün- und Gartenabfälle im Wald zu deponieren. Antwort: Es handelt sich hier um einen Privatwald und somit wäre das erlaubt. Meine Anmerkung darauf – es spielt keine Rolle ob es sich um einen Privatwald handelt, denn Wald allgemein, auch Privatwald untersteht dem Landesforstgesetz; fragte wer dies veranlasst habe – Antwort: Steengracht aus Moyland.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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