Aufnahme ins Wählerverzeichnis jetzt möglich

Am 25. Mai findet in Bochum neben der Kommunal- und der Europawahl auch die Wahl des Bochumer Integrationsrates statt.

Diesen dürfen ausländische Staatsbürger wählen, die über 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und mindestens seit 16 Tagen vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz in Bochum haben. Ebenfalls wahlberechtigt sind Deutsche mit Migrationshintergrund.

Wähler, die entweder durch Einbürgerung oder durch die Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen die Aufnahme ins Wählerverzeichnis für den Integrationsrat beantragen. Sie werden nicht automatisch dort verzeichnet.

Der Antrag dafür steht ab nächster Woche unter www.bochum.de zum Download bereit. Er muss spätestens am 13. Mai ausgefüllt beim Wahlbüro der Stadt vorliegen.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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