Kampf der Pandemie
Bundestag und Länder beschließen erste Impfpflicht

Infektionsschutzgesetz:
Bundestag und Bundesrat haben erste Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.
Das veränderte Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen bis Mitte März 2022 Nachweise  über einen vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen.
Ausnahme:
Eine ärztliche Bescheinigung ,dass die Beschäftigten nicht geimpft werden können.
Die Impfpflicht gilt auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, sowie Rettungsdienste sowie in sozialpädagogischen Zentren.
Nach einer Schulung:
Mitimpfen sollen vorübergehend künftig, Zahnärzte*innen, Tierärzte*innen und Apotheker*innen bei Menschen über zwölf Jahren.

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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