JuLis und Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ schlagen Modellprojekt in Bochum vor.
Kontrollierte Pyrotechnik im Ruhrstadion soll geprüft werden

Die Jungen Liberalen Bochum und die Ratsfraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ machen einen Vorschlag für den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik in speziellen Bereichen des Ruhrstadions. „Choreographien mit Plakaten und Pyrotechnik machen einen besonderen Teil des Stadionerlebnis aus“, begründet dies Léon Beck, Vorsitzender der JuLis. „Ich kann mir ein Modellprojekt im Ruhrstadion gut vorstellen“, sagt Ratsmitglied Dennis Rademacher und richtet eine Anfrage an den Oberbürgermeister.

„Wir möchten den Fans die Möglichkeit geben, sich individuell ausleben zu können. Pyrotechnik ist ein Teil der Fankultur, allerdings dürfen wir auf keinen Fall dabei die Sicherheit der anderen Stadionbesucher außer Acht lassen“, so Beck.

„Um Stadien sicherer zu machen, ist Pyrotechnik bereits seit Jahren verboten. Dies sorgt jedoch eher dafür, dass Pyrotechnik vermummt und im Geheimen in den Blocks gezündet wird“, meint Léon Beck. „Möchte man die Gefahr von Verletzungen minimieren, so sollte das Abbrennen nicht-explosiver Pyrotechnik in gesonderten Bereichen erlaubt werden.“

„Die Sicherheit steht an erster Stelle“, sagt auch Rademacher, aber das pauschale Verbot überzeugt auch ihn nicht. „Für Pyrotechnik wollen wir die Ermöglicher-Stadt sein, während es für Gewalt weiter die Rote Karte gibt. Beides aber in einen Topf zu werfen, wird der Sache nicht gerecht.“

„Mit der Bochum Strategie soll unsere Stadt zum Hot-Spot der Live-Kultur werden. Dazu gehört nicht nur klassische Musik und Theater, sondern auch das Stadionerlebnis beim VfL“, sagt Rademacher. „Die Stadt sollte alle Akteure an einen Tisch bringen und Lösungen ergebnisoffen besprechen.“

Die Fraktion möchte daher mit ihrer Anfrage im Rat das auch von den JuLis vorgeschlagene Modellprojekt "Chemnitzer Weg" überprüfen. Eine Legalisierung soll dabei nur mit zuvor angemeldeten Rauchfackeln in einem abgegrenzten Stadionbereich umgesetzt werden. Ausgenommen sind hierbei weiterhin Materialien, die unter das Sprengstoffgesetz fallen, wie z.B. Feuerwerkskörper.

Autor:

Léon Beck (FDP) aus Bochum

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