Gebrauch gefälschter Impfnachweise ist strafbar
Geimpft, genesen oder gefälscht

Wenn ein Apotheker gefälschte Impfpässe entdeckt:
Mal passen die Angaben zum angeblichen Impfzentrum oder zur Arztpraxis nicht, mal stellt sich heraus, dass die Cargennummer der Impfdosen nicht existiert. Die Zahl der Impfpass-Fälschungen nimmt zu. Oft erkennen Apotheken dieses und rufen die Polizei. Wieviel Druck und Bedrohung die Mitarbeiter aushalten müssen zeigt der Fall einer Oranienburger Apotheke. Hier hat die Filialleiterin beinahe täglich mit der Polizei zu tun. Bedrohungen sind nicht gerade selten. Immer mehr Menschen wollen sich digitale Impfzertifikate in der Apotheke ausstellen lassen, oft sind es 100 am Tag. Und manch ein Kunde kommt mit einem gefälschten Impfpass, wollen ihren Betrug reinwaschen indem sie einen QR-Code bekommen. Klappt dieses nicht wird aggressives Verhalten an den Tag gelegt, schnell wird  nach dem Impf-Buch gegrabscht und geflüchtet.

Gebrauch gefälschter Impfnachweise sind kein Kavaliersdelikt:
Bis vor kurzen waren sich Juristen uneins, ob der Gebrauch von gefälschten Impfausweisen-etwa im Restaurant-strafbar sei.

Ist es:
Wer einen gefälschten Impfausweis benutzt, macht sich strafbar. Hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Für Fälscher von Impfnachweisen soll es bald Freiheitsstrafen von bis fünf Jahre geben.
Mit einer Gesetzesänderung auf Vorschlag der Ampel-Koalition hat ist der Gebrauch von gefälschten Impfnachweisen "im Rechtsverkehr" strafbar.

Schon die Vorbereitung einer Fälschung hat Folgen:
Fälscher machen sich schon strafbar, wenn sie einen Impfpass nur vorbereiten und die "Endkunden" erst die Personalien ergänzen.

Quelle:
süddeutsche de
Quelle:
zdfheute
Quelle:
rbb24

Autor:

Gudrun - Anna Wirbitzky aus Bochum

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