Nach dem BGH-Urteil: Stadtwerke sollen Ansprüche von Gaskunden von sich aus prüfen

Stadtwerke-Hochhaus | Foto: Stadt

Die Stadtwerke sollen mögliche Ansprüche von Kunden mit Gassonderverträgen von sich aus prüfen. Dazu ruft der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und Stadtwerke-Aufsichtsrat Dieter Fleskes auf. "Den Bochumer Kunden sollte jetzt mit größtmöglichem Entgegenkommen begegnet werden", so Dieter Fleskes. Die Verbraucherzentralen hatten zudem ihre Zusammenarbeit für "schlanke Lösungen" angeboten. Dieses Angebot sollte angenommen werden, so Fleskes weiter.

Der Bundesgerichtshof hatte Mitte letzter Woche geurteilt, dass Kunden
mit Sonderverträgen über den Bezug von Gas unter bestimmten Umständen
Rückzahlungsansprüche haben könnten. "Alle Energieversorger müssen
jetzt prüfen, ob und in welchem Ausmaß sie von dem Urteil betroffen sind
und welche Kunden einen Teil ihrer Zahlungen zurückbekommen können",
erwartet Fleskes.

Erst nach der Prüfung könne mit letzter Klarheit gesagt werden, ob
jeder Einzelfall betrachtet werden muss oder ob es eine generelle Lösung
geben kann, wie sie die Verbraucherzentrale NRW vorgeschlagen hat. So
oder so sollten die Bochumer Stadtwerke mit der Verbraucherzentrale
zusammenarbeiten, regt Fleskes an.

Autor:

Ernst-Ulrich Roth aus Bochum

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