Pressemitteilung: Kurdische Vornamen

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Der Ratsherr Sahin Aydin weist auf ein häufiges Problem hin, dass bei türkischen Staatsangehörigen auftreten kann, die in Deutschland geboren werden,
Wenn ihre Eltern bei einem deutschen Standesamt ihre Kinder anmelden und dabei Vornamen mit den Buchstaben "q", "w", "x", verwenden, so bei manchen Kurdischen Vornamen.


Das türkische Alphabet kennt diese Buchstaben nicht. Nach türkischem Gesetz ist die Schreibweise der Namen mit den Buchstaben des türkischen Alphabets zwingend.

Daher können deutsche Geburtsurkunden mit Namen ,die die Buchstaben "q", "w", "x" enthalten, keine Gültigkeit erlangen. Es gilt dann später Schwierigkeiten, wenn türkische Nationalpässe für die Kinder beauftragt werden sollen.
 
Stellv. Sprecher der Ratsgruppe DIE LINKE Bottrop SAHIN AYDIN

Autor:

Aydin Sahin aus Bottrop

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