Gastfamilien für junge Flüchtlinge gesucht
Interessierte sollen sich beim Sozialamt oder SkF melden

Die Stadt Bottrop sucht Gastfamilien für aus der Ukraine geflüchtete Jugendliche. | Foto: Pixabay
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Seit knapp einem Monat herrscht Krieg in der Ukraine. Viele Menschen fliehen aus dem Land. Die Stadt Bottrop hat bereits 400 Flüchtlinge aufgenommen, darunter befinden sich auch junge Menschen, die ohne ihre Eltern flüchten mussten.

In solchen Fällen stellt das Jugendamt einen Vormund, der/die als gesetzlicher Vertreter/in eingesetzt wird. Kurzfristig können diese Kinder und Jugendlichen in Wohngruppen freier Jugendhilfeträger aufgenommen werden, welche sich im Moment auf eine wachsende Zahl unbegleiteter Minderjähriger vorbereiten.

Viele Städte haben bereits hunderte von Geflüchteten aufgenommen und kommen an ihre Grenzen. Daher werden diese Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien schon bald anhand eines „Verteilschlüssels“ den Kommunen und kreisfreien Städte zugewiesen. Es ist nicht absehbar, wie viele junge Menschen in der nächsten Zeit nach Bottrop kommen und wie viele davon als sogenannte unbegleitete minderjährige Ausländer gelten.

Engagierte Gastfamilien gesucht

Die Stadt sucht daher Gastfamilien, die sich vorstellen können, diese jungen Menschen bei sich aufzunehmen und ihnen ein Zuhause auf Zeit zu bieten. Dazu gehören ein eigenes Zimmer, Zeit und Verständnis für die Situation der jungen Menschen. Diese haben zum Teil Traumatisches erlebt und benötigen viel Unterstützung. Bei dieser Aufgabe werden die Gastfamilien unter anderem von den Vormündern der jungen Menschen und den Fachkräften der Pflegekinderdienste des Jugendamtes und des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) unterstützt und regelmäßig beraten. Die Gastfamilien erhalten ein Pflegegeld und eine finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung.

Wer sich die Aufnahme eines Minderjährigen vorstellen kann, möchte sich an das Jugendamt der Stadt Bottrop oder den Sozialdienst katholischer Frauen wenden. Die Fachkräfte beraten die Kandidaten und machen sich ein Bild von ihren Voraussetzungen (persönliche Eignung, erweitertes Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis, Räumlichkeiten, wirtschaftliche Verhältnisse, Fremdsprachenkenntnisse usw.) und sie übernehmen die Vermittlung der Geflüchteten in die geeigneten Gastfamilien.

Die Gastfamilien verpflichten sich zu einer regelmäßigen Zusammenarbeit mit den Vormündern, den Fachkräften der Pflegekinderdienste und anderen wichtigen Anlaufstellen wie beispielsweise dem Fachbereich Schule und Kindertagesbetreuung und dem Kommunalen Integrationszentrum.

Autor:

Lokalkompass Bottrop aus Bottrop

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