Teurer Billigstrom: Castrop-Rauxeler klagt gegen „FlexStrom“

Blickt ungläubig auf das Urteil: Udo Elias. Foto: Wengorz
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In Zeiten deutlich steigender Energiepreise kann sich ein Anbieterwechsel durchaus lohnen. Das dachte sich auch Udo Elias, als er auf das vermeintlich günstige Angebot von „FlexStrom“ aufmerksam wurde. Es folgte ein erfolgloser Rechtsstreit um verweigerte Bonuszahlungen.

Sparen wollte er. Deshalb wechselte Udo Elias im März 2011 zum Billigstrom-Anbieter „FlexStrom“. Das Lockangebot: ein günstiger Preis sowie eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von 140 Euro nach Ablauf des ersten Vertragsjahres. Abgerundet wurde das Angebot durch eine Preisgarantie für das erste Belieferungsjahr. „Das lohnt sich“, hatte Elias gedacht und war ab dem 1. Oktober 2011 zusätzlich zu „FlexGas“ gewechselt, wo es vergleichbare Konditionen sowie ein Bonus-Lockangebot von 160 Euro gegeben hatte.
Doch obwohl er sich in beiden Fällen an die vertraglich festgelegten Bedingungen gehalten habe, sei ihm die Bonuszahlung verweigert worden. Er reichte Klage ein, der Fall landete vor dem Amtsgericht Castrop-Rauxel, Elias verlor und fühlt sich verraten. „Ich finde es schlimm, dass ich als Verbraucher arglistig getäuscht werde und unsere Gerichtsbarkeit in Castrop-Rauxel mich dann auch noch im Stich lässt“, erklärt er wütend. Dass er im Recht ist, davon ist Elias felsenfest überzeugt. So sei vertraglich vereinbart gewesen, dass die Bonuszahlung erfolge, sofern der Kunde nicht innerhalb des ersten Belieferungsjahres kündige. Einzige Ausnahme: Er reiche die Kündigung zwar innerhalb des ersten Jahres ein – diese werde aber erst nach Ablauf des Jahres wirksam. Genau dies hatte Elias getan, als ihn der Anbieter nach neun Monaten schriftlich über eine deutliche Preiserhöhung ab dem zweiten Belieferungsjahr informiert hatte.
Zur Klage sei ihm von verschiedenen Stellen geraten worden. „Die Schlichtungsstelle Energie sagt: ‚Klage einreichen‘, die Verbraucherzentrale Hamburg sagt ‚Klage einreichen‘ – nur in Castrop-Rauxel bekomme ich kein Recht“, wundert sich Elias.

„FlexStrom ist ein harter Brocken“

Deutschlandweit häufen sich inzwischen Klagen, die den nicht gewährten Neukundenbonus von „FlexStrom“ zum Gegenstand haben – vielfach gingen die bisherigen Urteile zugunsten der Verbraucher aus.
„Flexstrom kann allerdings genauso viele Verfahren aufweisen, wo das Unternehmen Recht bekommen hat“, weiß Susanne Voss von der Castroper Verbraucherzentrale. Bei einer nichtgewährten Bonuszahlung rät sie nur bedingt zur Klage. „Das Problem ist der geringe Streitwert von nur 140 Euro“, so Voss. Aufgrund dieses Streitwertes würden die Fälle nur vor den jeweiligen Amtsgerichten und eben nicht überregional verhandelt. Eine erfolgreiche Klage sei damit nicht selten Glückssache.
Voss sind aus Castrop-Rauxel bereits mehrere ähnlich gelagerte Fälle bekannt. „FlexStrom ist ein harter Brocken. Sie verfolgen ein ähnliches Geschäftsmodell wie Teldafax, und wir wissen ja, wo das geendet hat“, erklärt sie.
Die Billigtarife, mit denen die Strom-Discounter ihre Kunden anlocken würden, seien auf Dauer nicht zu gewährleisten – es sei denn, das Unternehmen wolle Verluste machen. Eine deutliche Preissteigerung im zweiten Belieferungsjahr könne man damit absehen.
Verbrauchern, die ihren Stromanbieter wechseln möchten, rät Voss, dies nicht übereilt zu tun. „Wer fit im Internet ist, sollte sich im Vorfeld auf Vergleichsportalen schlau machen“, empfiehlt sie.
Es sei dabei sinnvoll, mindestens drei verschiedene Portale zu nutzen und einen eventuell versprochenen Bonus nicht in die Kalkulation miteinzubeziehen.
Voss rät zudem von Strompaketen und von Modellen ab, die eine Vorauskasse beinhalten. Wichtig sei es auch, die Mindestlaufzeit des Vertrages im Blick zu haben und – für den Fall, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte – die gesamte Kommunikation mit dem Anbieter genau zu dokumentieren.

Autor:

Verena Wengorz aus Castrop-Rauxel

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