Hundeverbot im Einkaufszentrum

Liebe Stadtanzeiger Redakteure,

mit Ihrem Bericht über das Hundeverbot im Einkaufszentrum - auf der ersten Seite der Mittwochsausgabe des Stadtanzeigers - haben Sie uns Castroper Hundehaltern leider einen Bärendienst erwiesen.

Ein Hund gehört völlig selbstverständlich nicht in ein Einkaufszentrum!

Castrop-Rauxel als Industriestadt im Grünen bietet Hundehaltern unendlich viel Freiraum für Hunde und seine Frauchen/Herrchen.

Lediglich Kotbeutelspender könnte die Verwaltung in der Stadt und an Eingängen zu Wäldern und Feldern, für die dieses Jahr auf 96,00 €/Jahr - und nur für den ersten Hund - gestiegene Hundesteuer aufstellen. Diese Steuer einfach so zu vereinnahmen ist nicht (Steuer-)gerecht. Auch wenn sich aus einer gezahlten "Hunde-Steuer" erst mal kein Anspruch auf irgendeine individuelle Gegenleistung ableiten lässt. (Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung).

Aber dann wäre ich dafür, obwohl selber Hundehalter, die Hundesteuer noch mal um 10,00 €/Jahr zu erhöhen und dafür wenigstens eine geringe Gegenleistung in Form von Kotbeuteln an verschiedenen Stellen - z. B. Bushaltestellen oder an den in der Stadt aufgestellten Papierkörben - im Stadtgebiet zu erhalten.

Aber zurück zum Hundeverbot im Einkaufszentrum. Ich möchte nicht wissen wie viele Leser über diesen Artikel einer uneinsichtigen Hundehalterin tatsächlich nur den Kopf schütteln konnten. Nicht alles was nicht verboten ist, ist schließlich erlaubt. Abgesehen vom Hausrecht des Geschäftsführers, der solche Verbote natürlich aussprechen kann, darf und dies längst hätte tun sollen, hätte der gesunde Menschenverstand längst siegen und alle Hundehalter veranlassen müssen, ihre vierbeinigen treuen Begleiter eben nicht in ein Einkaufszentrum mitzuschleppen.

Hundehaare und Parasiten fremder Hunde auf meinem Kuchen, Gemüse, Eis, oder meiner Kleidung, auf Drogerieartikeln oder meinem Essen aus dem Schnellrestaurant - NEIN DANKE!

Wer allein den vorherigen Satz liest, dem müsste ein für allemal klar werden, Hunde gehören einfach nicht in eine Einkaufszentrum. Wenn ich zuhause damit leben muss und möchte, sollte mir das nicht verwehrt sein - sofern mein Vermieter und die Mitmieter der Hundehaltung zustimmen. In allen öffentlichen Bereichen endet meine Freiheit als Hundehalter dort, wo die Allgemeinheit Anstoß nehmen könnte. In ein öffentliches Bad kann ich den Hund doch auch nicht mitnehmen, obwohl er gern schwimmt und ich ja sogar Hundesteuer zahle.

Die Aufregung um dieses - auch aus Hundehalter Sicht - längst überfällige Verbot, von dem z. B. Blindenhunde und Behindertenbegleithunde nicht einmal betroffen sind, war und ist so überflüssig wie ein Kropf!

Autor:

Manfred A. Roßfeldt aus Castrop-Rauxel

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