Kampf dem Staub auf dem Bau

Weniger Staub auf dem Bau ist das Ziel einer Erklärung, die IG Bau, Arbeitgeberverbände der Baubranche, Bundesarbeitsministerium und Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft jetzt unterschrieben haben. Damit sollen alle Beteiligten rund um eine Baustelle für die Gesundheitsgefährdungen durch Stäube sensibilisiert werden.

Es müsse aber nichts anders gemacht werden als bisher, denn von "ordentlichen" Betrieben würden bereits „umfangreiche Maßnahmen zur Staubvermeidung und zum Staubschutz“ unternommen, erklärt Matthias Hartwig, Obermeister der Baugewerbeinnung Herne/Castrop-Rauxel/Wanne-Eickel, wobei die Vereinbarung „Staubminimierung beim Bauen“ neben Maurern, Fliesenlegern, Tief- und Straßenbauern zum Beispiel auch Dachdecker, Elektriker und Tischler betrifft.
Zu den Maßnahmen gehöre es, Schutzanzug und Atemmaske zu tragen, so Hartwig. Wo möglich, solle auf Arbeiten, bei denen Baustaub entstehe, verzichtet und ansonsten gut gelüftet und nass geschnitten werden. „Wenn Trennen oder Schneiden unvermeidlich sind, sollten entsprechend ausgerüstete Maschinen mit Absaugeinrichtung benutzt werden.“ Zudem könnten nicht betroffene Bereiche durch Staubwände oder Unterdruckkammern abgegrenzt werden.

Motivation der Betriebe

Trotz dieser schon angewendeten Maßnahmen solle die Erklärung Betriebe motivieren, „wo immer möglich Staub zu vermeiden und anfallenden Staub besser zu binden, um Gefährdungen für die Beteiligten zu minimieren“, so Hartwig.
Denn „jeder Staub kann bei hohen Belastungen zu Erkrankungen der Atemwege führen. In der Bauwirtschaft entstehen meistens Mischstäube, die erfahrungsgemäß auch Quarzstaub enthalten. Dieser kann zur Silikose führen und auch Lungenkrebs verursachen“, heißt es in der Erklärung.

Investitionskosten

Daher empfiehlt die Innung, die Erklärung umzusetzen. Für die Betriebe bedeute dies Investitionskosten für staubarme Maschinen und Absaugeinrichtungen, wobei es hierfür teilweise Zuschüsse gebe, sowie zeitlichen Mehraufwand für das Einrichten staubarmer Arbeitsumgebungen, erläutert der Obermeister.
Kontrollen auf Basis der Erklärung sind nicht vorgesehen. „Es handelt sich um eine Empfehlung ohne rechtliche Bindung“, betont Hartwig. „Unabhängig davon achten sowohl die Unternehmen als auch die Bauberufsgenossenschaft auf die Einhaltung der Arbeitssicherheit, und gegebenenfalls sind auch Umweltämter oder Ordnungsbehörden bei Einzelprojekten beteiligt.“

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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