Parken erlaubt oder doch verboten?

Hier an der Suderwicher Straße stehen neuerdings Halteverbotsschilder. Foto: Demuth

Über Sinn oder Unsinn von Regelungen im Straßenverkehr gehen die Meinungen häufig auseinander. Wie in diesen Tagen beispielsweise an der Suderwicher Straße.

Gegenüber der Gaststätte "Haus Hölter" sind sozusagen "über Nacht und ohne jegliche Vorwarnung Halteverbotsschilder aufgestellt worden", kritisiert der Henrichenburger CDU-Ratsherr Josef Berkel. Und das, obwohl der Streifen breit genug sei und weder auf dem Rad- und Fußweg noch auf der Straße geparkt werde. Auch könne die Kreuzung gut eingesehen werden und "war noch nie eine Unfallhäufungsstelle".

Ganz anders sieht das die Stadtverwaltung. "Dort an der Suderwicher Straße gilt, ganz ohne Beschilderung, schon immer ein gesetzliches Halteverbot: Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man weder auf einem Gehweg/Radweg noch auf der Straße parken. Der etwa ein Meter breite Streifen, der dort an der Straße ist, ist keine Parkfläche. Und wenn es nicht durch eine entsprechende Beschilderung erlaubt ist, darf man nie auf dem Gehweg parken", heißt es aus der städtischen Pressestelle.
"Viele Verkehrsteilnehmer halten sich dort nicht daran. Die Abteilung Straßenverkehr des Bereichs Ordnung und Bürgerservice hat viele Bürger- und Anwohnerbeschwerden erhalten, die das beschreiben. Damit die gesetzliche Regelung an der Stelle besser bzw. unmissverständlich zu erkennen ist, wurden nun die Halteverbotsschilder aufgestellt."

Zu den "über Nacht" an der Suderwicher Straße aufgestellten Halteverbotsschildern ergänzt die Stadtverwaltung: "Dass dort keine Autos parken, ist wichtig für die Verkehrssicherheit. Die Stelle war nämlich schon mal eine Unfallhäufungsstelle. Denn an der Kreuzung müssen die Verkehrsteilnehmer freie Einsicht in die Straße haben." Parkende Autos würden die Sicht dort versperren."
Der Stadtanzeiger wollte wissen, warum denn im Gegensatz zur Suderwicher Straße etwa auf dem Seitenstreifen der B 235 in Höhe des Rathauses geparkt werden dürfe, auch wenn die B 235 im Gegensatz zur Suderwicher Straße in die Kategorie "geschlossene Ortschaft" fällt. Die Antwort der Stadt: "In Höhe Europaplatz ist ein ausreichend breiter Seitenstreifen, auf dem man parken darf."

Auf die Frage, ob es weitere Bereiche im Stadtgebiet gebe, an denen nun Halteverbotsschilder aufgestellt würden, erklärt die städtische Pressestelle: "Weitere Straßenabschnitte, in denen es geplant ist, durch Schilder noch einmal verstärkt auf bestehende Parkregelungen hinzuweisen, sind derzeit nicht bekannt."

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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