„Reduziert und abqualifiziert“: Schulleitung der Martin-Luther-King-Schule verärgert über Schuldezernentin

Susanne Aschenbach und Wolfgang Scholl ärgern sich über die Aussagen der scheidenden Schuldezernentin Petra Glöß über die Möglichkeiten und Herausforderungen  inklusiver Beschulung. Foto: Archiv
  • Susanne Aschenbach und Wolfgang Scholl ärgern sich über die Aussagen der scheidenden Schuldezernentin Petra Glöß über die Möglichkeiten und Herausforderungen inklusiver Beschulung. Foto: Archiv
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„Wer unsere Schule besucht, landet nicht im Abseits, sondern hat die besten Chancen, sein Leben erfolgreich zu meistern. Das belegen zahlreiche Beispiele“, stellt Wolfgang Scholl, Leiter der Martin-Luther-King-Schule (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen), klar. Er ärgert sich über Aussagen zur inklusiven Beschulung, die die scheidende Schuldezernentin Petra Glöß im Gespräch mit unserer Zeitung tätigte (Stadtanzeiger vom 15. März), und ist besorgt, dass den betroffenen Eltern dadurch ein falsches Bild von Förderschulen vermittelt werden könnte.

Kann man den Kindern mit besonderem Förderbedarf, die nach den Sommerferien eine Regelschule besuchen sollen, unter den gegebenen Bedingungen auch wirklich gerecht werden? Wolfgang Scholl und seine Stellvertreterin, Susanne Aschenbach, sind eher skeptisch. „Wir unterstützen die Inklusion, sofern dabei die Qualität des Unterrichts nicht auf der Strecke bleibt“, so Aschenbach. Doch genau zu diesem Qualitätsverlust werde es aus ihrer Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen.

Aussagen sind „sachlich falsch“

Die Art und Weise, wie Petra Glöß die Herausforderungen der Inklusion geschildert habe, sei aus ihrer Sicht jedenfalls „sachlich falsch“ und bedürfe einer Richtigstellung.
Die Aussage, dass es bei der inklusiven Beschulung weniger auf die Zahl der Stunden sonderpädagogischer Betreuung ankomme als vielmehr darauf, „ein Klima zu schaffen, in dem sich die Kinder gegenseitig unterstützen“ und der Sonderpädagoge dabei eher eine beratende und unterstützende als eine lehrende Funktion habe, möchte Wolfgang Scholl so nicht akzeptieren. „Für das Unterrichten sind wir ausgebildet, und die Beratung ist lediglich eine Teilaufgabe“, so Scholl. „Durch diese Aussage fühlen wir uns sehr reduziert und in unseren Kompetenzen abqualifiziert“, ärgert er sich.
Dass eine mehrtägige Fortbildung einen Pädagogen für Aufgaben qualifizieren soll, für die man als Sonderpädagoge ein mehrjähriges Studium benötige, erscheine ihm absurd. „Außerdem sollte es das Ziel jeder Schule sein, Kindern soziale Kompetenz zu vermitteln und sie dahin zu bringen, sich gegenseitig zu unterstützen.“ Dies könne aber nicht die Grundvoraussetzung des Gelingens inklusiver Beschulung sein.
Auch der Aussage, dass es aufgrund der Klassenrichtwerte auch an Regelschulen eher kleine Klassen geben werde, widerspricht Scholl. Die Vorgaben für die Klassengröße seien je nach Schulform verschieden und bewegten sich zwischen einem Mindest- und einem Höchstwert, wobei der Richtwert genau in der Mitte liege. „Bei uns liegt dieser Richtwert bei 16 Schülern. Wir haben aber auch deutlich kleinere Klassen“, so der Schulleiter. „Natürlich kann es auch an Regelschulen kleinere Klassen geben, aber das ist kein Automatismus. Wir wissen, dass diese Klassen im Regelfall deutlich größer sind, als an einer Förderschule.“
Auch der verstärkte Einsatz sogenannter Integrationshelfer könne das Problem einer deutlichen Unterversorgung mit Sonderpädagogen aus seiner Sicht nicht lösen. „Sie schaffen lediglich die Voraussetzungen, dass die Kinder überhaupt unterrichtet werden können. Es ist weder ihre Aufgabe, zu therapieren, noch zu unterrichten“, so Scholl.

Autor:

Verena Wengorz aus Castrop-Rauxel

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