Wolfsgebiet Schermbeck
Häufung von Wolfsrissen ungewöhnlich

Im August 2020 hatte es im Wolfsgebiet Schermbeck binnen vier Wochen elf Übergriffe auf Weidetiere gegeben. | Foto: Symbolbild
  • Im August 2020 hatte es im Wolfsgebiet Schermbeck binnen vier Wochen elf Übergriffe auf Weidetiere gegeben.
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Im August 2020 hatte es im Wolfsgebiet Schermbeck binnen vier Wochen elf Übergriffe auf Weidetiere gegeben, die aufgrund der Datenlage überprüft werden konnten. Wie die inzwischen vorliegenden Untersuchungen des Forschungsinstituts Senckenberg ergeben haben, konnte in zehn Fällen die Wölfin GW954f als Verursacherin nachgewiesen werden.

In neun Fällen gab es allerdings keinen ausreichenden Schutz gegen Wolfsübergriffe, in zwei Fällen entsprach der Schutzzaun nach einer ersten Bewertung dem empfohlenen Standard. Eine abschließende Beurteilung der Herdenschutzmaßnahmen durch die Landwirtschaftskammer steht noch aus. Herdenschutzhunde kamen in keinem der genannten Fälle zum Einsatz.

Nach dieser Phase intensiver Rissereignisse gab es ab dem 27. August 2020 bis heute keine registrierten Übergriffe mehr. Offenbar ernährt sich die Wölfin über weite Strecken von ihrer natürlichen Beute, wie Wildschweine, Rehe oder Rothirsche. Aber immer wieder kommt es auch zu Übergriffen auf Nutztiere wie Schafe oder Damtiere im Gatter. Die absolute Zahl der bisherigen Wolfsübergriffe in diesem Jahr im Wolfsgebiet Schermbeck unterscheidet sich nicht signifikant von der Zahl der Übergriffe in den beiden Vorjahren: 2018 ereigneten sich 18 Übergriffe, in 2019 waren es 19, und bislang sind es 14 Übergriffe im Jahr 2020.

Landwirtschafts- und Naturschutzministerin Ursula Heinen-Esser warb erneut für die Umsetzung erforderlicher Herdenschutzmaßnahmen, wo dies noch nicht in ausreichendem Maße geschehen ist. „Eine solche Häufung wie im August hatten wir in Nordrhein-Westfalen bis jetzt noch nicht, wir nehmen das sehr ernst. Ziel der Landesregierung ist es, die Tierhalter durch individuell geeignete Herdenschutzmaßnahmen in die Lage zu versetzen, die Weiden vor Übergriffen zu schützen. Wenn es erforderlich ist, finanzieren wir neuerdings auch die Anschaffung von Herdenschutzhunden bereits dann, wenn sie in kleinen Schafherden von weniger als 100 Schafen eingesetzt werden“, so Heinen-Esser. Eine weitere Schutzoption sind Möglichkeiten zur Aufstallung in der Nacht. Um dies zu erleichtern, hatte der Kreis Wesel die Schafhaltungen im Wolfsgebiet bereits unterstützt und zügig die Genehmigungen zum Bau von neuen Ställen erteilt.

LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen: „Wenn die Wölfin in einzelnen Fällen, aber wiederholt auch in offenbar geschützte Weiden eindringt, ist das ein auffälliges Verhalten in Bezug auf Weidetiere. Um diese Einschätzung in Hinblick auf die strengen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes abzusichern, prüfen wir die kurzfristige Beauftragung eines externen Gutachtens.“

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in §45 den Umgang mit auffälligen und problematischen Wölfen, hier ist als Ultima Ratio auch die Voraussetzung für eine rechtssichere Entnahme geregelt. Zwingend erforderlich ist danach eine Alternativen-Prüfung sog. „milderer Mittel“, wie zum Beispiel der Einsatz von Herdenschutzhunden oder das nächtliche Aufstallen.

Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (zum Beispiel: Karte der Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die „Förderrichtlinien Wolf“ und Angaben zu Nutztierrissen) gibt es auf den Internetseiten www.wolf.nrw.

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

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