Isolation nach Rückkehr
Meldepflicht für Einreisende aus Risikogebieten

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich – bis auf wenige definierte Ausnahmen – sofort nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause begeben und dort 14 Tage in Isolation bleiben. | Foto: Symbolbild Pixabay
  • Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich – bis auf wenige definierte Ausnahmen – sofort nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause begeben und dort 14 Tage in Isolation bleiben.
  • Foto: Symbolbild Pixabay
  • hochgeladen von Olaf Hellenkamp

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich – bis auf wenige definierte Ausnahmen – sofort nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause begeben und dort 14 Tage in Isolation bleiben. So sieht es die aktuelle Corona-Einreiseverordnung vor.

Die Einreisenden sind darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt in einem Risikogebiet hinzuweisen.

Um die steigende Zahl der Einreise-Meldungen bewältigen zu können, weist die Kreisverwaltung Recklinghausen darauf hin, dass auch eine Meldung per Mail an die Mailadresse einreise@kreis-re.de möglich ist.

Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird auf der Homepage durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.

Wer sich per Mail meldet, muss für jede eingereiste Person folgende Daten angeben:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • Straße und Hausnummer
  • Postleitzahl und Wohnort
  • Datum der Einreise
  • Einreiseland
  • Angabe zum Gesundheitszustand (Fieber, Husten…)
  • Telefonnummer für die ggf. notwendige Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
  • Sofern vorhanden Testergebnisse aus dem Einreiseland, sofern sie den Vorgaben des RKI entsprechen

Wer keine Möglichkeit hat, sich per Mail zu melden, kann seine Rückkehr aus dem Risikogebiet auch telefonisch beim Corona-Infotelefon der Kreisverwaltung anmelden. Die Mitarbeiter sind montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr unter 0 23 61 / 53 26 26 zu erreichen. Die Verpflichtung, sich direkt in häusliche Isolation begeben, gilt unabhängig von der Meldepflicht.
Die aktuelle Verordnung und weitere Links gibt es auf kreis-re.de/corona.

Quelle: Kreis Recklinghausen

Autor:

Olaf Hellenkamp aus Dorsten

Webseite von Olaf Hellenkamp
Olaf Hellenkamp auf Facebook
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

23 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.