Haltestellen sollen barrierefrei werden

Die Stadt und das Land NRW sind sich einig darüber, dass das Vorhaben „neues Planrecht für den B1-Tunnel“ höchste Priorität genießt. Die Stadt Dortmund behält zudem den barrierefreien Ausbau der fünf aufeinander folgenden Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost fest im Blick. „Hier können wir schon aktiv werden, ohne die nächsten Planungsschritte zum B 1 Tunnel abwarten zu müssen“, berichtete Planungsdezernent Martin Lürwer heute im Verwaltungsvorstand. Mit Baubeginn des Tunnels ist aber realistischerweise nicht vor 2020 zu rechnen.
Die fünf Haltestellen der Linie U47 in der Mittellage der B1 sind derzeit nicht barrierefrei ausgebaut. Bis auf die Haltestelle Voßkuhle sind alle Haltestellen ausschließlich über Fußgängerbrücken und Treppen erreichbar. Ein barrierefreier Einstieg in das Stadtbahnfahrzeug ist auf Grund der Bahnsteighöhen (38 cm über Schienenoberkante bei einer Fahrzeugbodenhöhe von 100 Zentimeter über Schienenoberkante nicht möglich.
Bisher war geplant, den barrierefreien Ausbau aller Anlagen im Zusammenhang mit dem B1-Tunnelneubau und der späteren Neugestaltung der Oberfläche durchzuführen. Dieses Vorhaben wurde durch die OVG-Urteile von 2009 gegenstandslos.
Die Verwaltung wird nun unter Mitwirkung von DSW21 und StraßenNRW ein Gesamtkonzept für den barrierefreien Ausbau der fünf Haltestellen erarbeiten. Dabei sollen Aspekte wie z.B. der Verkehrssicherheit bei neuen ebenerdigen Querungen, die Erhaltung der Leistungsfähigkeit der B1, Eingriffe in die Allee, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten einfließen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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