Dortmunder Verwaltung hat 12 Varianten bewertet und legt sich auf eine fest
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 auf das Westfalenhüttengelände

In seiner Vorlage zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße hat das Tiefbauamt den Verwaltungsvorstand über die Bewertung der verschiedenen Varianten informiert. Eine davon bekommt den Vorzug und wird empfohlen. Sie führt die Stadtbahn auf einem besonderen Bahnkörper mit einer niveaufreien Querung von Stadtbahn und Hoeschallee.

Diese soll nun planerisch weiter qualifiziert werden. Die ausgesuchte Variante erfüllt am besten die umfassenden Bewertungskriterien und bietet zudem unter Berücksichtigung aller heutigen und zukünftig zu erwartenden Verkehre eine grundsätzlich uneingeschränkte Entwicklungsperspektive.

Anlass und Startpunkt

Am 19.06.2008 hatte der Rat der Stadt die Rahmenplanung Westfalenhütte als Leitlinie für die weitere städtebauliche Entwicklung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, alle zukünftigen Planungen und Maßnahmen auf der Grundlage dieser vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen. Hinsichtlich der ÖPNV-Erschließung des Geländes beschloss der Rat der Stadt Dortmund am 28.09.2017 die Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße entsprechend dem Linienkonzept der ,,Westfalenhüttenallee“ im Bebauungsplanbereich InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte zu planen.

Vorplanung und Bewertung

Bei der Vorplanung sind 12 verschiedene Varianten der Verkehrsführung der Stadtbahntrasse erarbeitet worden. Diese unterscheiden sich zum einen durch die Trassenführung in straßenbündiger Lage mit dem Individualverkehr bzw. auf besonderem Bahnkörper und zum anderen durch die niveaugleiche bzw. niveaufreie Querung des Knotenpunktes Hoeschallee/Westfalenhüttenallee. Für alle Varianten wurden eine Vorplanung, eine grobe Kostenschätzung (Förderanteil und Eigenmittel) sowie eine verkehrliche Einschätzung hinterlegt.

Förderfähigkeit geprüft

Um zunächst eine Aussage zur generellen Förderfähigkeit der einzelnen Varianten treffen zu können, wurde eine vereinfachte standardisierte Bewertung zur Ermittlung des Nutzen-Kosten-Indikators (NKI) beauftragt. Liegt dieser über 1, gilt die volkswirtschaftliche Rentabilität einer Maßnahme als gegeben. Sämtliche Varianten mit niveaugleicher Querung des Knotenpunktes Hoeschallee/ Westfalenhüttenallee erreichen einen NKI deutlich über 1; außerdem erzielen zwei der Varianten mit Untertunnelung dieses Knotenpunktes einen NKI über 1 und sind damit ebenfalls potenziell förderfähig.

Des Weiteren wurde die Leistungsfähigkeit der betroffenen Knotenpunkte in Abhängigkeit der Varianten beauftragt und von einem externen Gutachter untersucht. Hierzu wurden die Knotenpunkte Springorumstraße/Hauptwerkszufahrt ThyssenKrupp und Hoeschallee/Westfalenhüttenallee einer verkehrstechnischen Analyse und darauf aufbauend einer Bewertung der Verkehrsabläufe unterzogen.

Knotenpunkte entscheidend

Im Ergebnis kann für alle Varianten mit niveaugleicher Querung des Knotenpunktes Hoeschallee/Westfalenhüttenallee keine ausreichende Verkehrsqualität nachgewiesen werden. Bei einer Tunnelvariante der Stadtbahn (niveaufreie Querung Knotenpunkt Hoeschallee/Westfalenhüttenallee) ist die Knotenpunktleistungsfähigkeit in jedem Fall deutlich höher, Rückstaulängen und Wartezeiten in den Zufahrten der Knotenpunkte sind deutlich geringer.

Neben NKI und Knotenpunktleistungsfähigkeit ist eine Vielzahl weiterer Kriterien in die abschließende Bewertung aller Varianten eingegangen. Aus dieser umfassenden Bewertung resultieren zwei sogenannte Vorzugsvarianten – die sich planerisch ausschließlich durch die Gestaltung des Knotenpunktes – niveaufrei bzw. niveaugleich – mit der Hoeschallee unterscheiden.

Beide Varianten werden auf separatem Gleiskörper in nördlicher Lage der Springorumstraße geführt. Im Bereich der Kreuzung Hoeschallee wird die Stadtbahntrasse diagonal vom nordwestlichen bis zum südöstlichen Quadranten über die Kreuzung verlaufen. Im Unterschied zur niveaugleichen Variante wird in der niveaufreien Variante nördlich des Individualverkehrs ein Rampenbauwerk zur diagonalen Unterfahrung der Kreuzung Hoeschallee und ein weiteres Rampenbauwerk südlich der Westfalenhüttenallee angeordnet. Im weiteren Verlauf der Westfalenhüttenallee verlaufen beide Trassen auf separatem Gleiskörper in südlicher Lage zum Individualverkehr bis zur Warmbreitbandstraße.

Die Verwaltung empfiehlt auf Grundlage der Ergebnisse der zuvor beschriebenen und durchgeführten Untersuchungen, die niveaufreie Variante planerisch weiter zu qualifizieren.

Baubeginn ab Ende 2025

Nachdem der Rat den vorliegenden Beschluss gefasst hat, wird die Ausschreibung der Planungsleistungen in 2020 erfolgen können, sodass die weitere Qualifizierung ab 2021 vorgenommen werden kann. Das personenbeförderungsrechtliche Genehmigungsverfahren soll in 2022 eingeleitet werden. Erst nach Genehmigung des Vorhabens kann ein Finanzierungsantrag beim Zuwendungsgeber gestellt werden. Parallel wird die Ausführungsplanung vorbereitet und ein Baubeschluss eingeholt, bevor mit Bewilligung der Zuwendungsmittel die Bauleistungen ausgeschrieben werden können.

Damit kann aktuell von einem Baubeginn ab Ende 2025 ausgegangen werden – vorbehaltlich der Abhängigkeiten zu den anderen Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte (z. B. Bodenmanagement, Straßen- und Kanalbau, Ingenieurbauwerke).

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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