CDU für vollständige Rückerstattung von KITA-Elterngelder nach Streikfall

Die Stadt hat den politischen Gremien vorgeschlagen die Kindergartenelterngelder-Satzung, mit dem sperrigen Namen: Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten, zu überarbeiten. Der dortige Vorschlag ist für die CDU Dortmund inakzeptabel.
Dazu der jugendpolitische Sprecher der Dortmunder CDU-Ratsfraktion Christian Barenbrügge: " Wir als CDU lehen heute und schon auch in den letzten Jahren eine Erstattung von Elternbeitragen erst ab dem 6. Tag bzw. 11. Streiktag ab. Wir empfehlen und beantragen daher am 11.05.2016, dass die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag erstattet werden. Die Satzung ist entsprechend in § 2, Absatz 7 zu ändern."

Eine Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten begründet sich damit, dass für Eltern bereits ab dem 1. Tag der Schließung einer Kindertageseinrichtung das Problem besteht, ihr(e) Kind(er) anderweitig betreuen bzw. unterbringen zu lassen. Gerade für berufstätige Eltern stellen die Streiktage eine besonders große Herausforderung dar, da sie entweder schnell einen adäquaten Betreuungsersatz finden oder selbst zu Hause bleiben müssen – was oft für Unmut beim Arbeitgeber sorgt. Im Falle einer anderweitig organisierten Betreuung müssen Eltern auch oft für diese zahlen – sie zahlen somit also sowohl ihren Beitrag für die Kita, als auch die Kosten für die Ersatzbetreuung. Gegen eine Doppelbezahlung setzt sich die CDU Dortmund ab.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert eine Stadt nicht dadurch, dass sie Eltern im Falle streikbedingter Schließungszeiten von Kitas erst frühestens ab dem 6. Tag ihre Beiträge zurück erstatten will. Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der Eltern, die ihr(e) Kind(er) in einer Kita betreuen lassen, dafür auch Beiträge zahlen. Eine Erstattung der Beiträge ab dem 1. Tag wären daher für die Stadt sehr übersichtlich.

Autor:

Christian Barrenbrügge aus Dortmund-Ost

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