Positive Zwischenbilanz: Weniger Scherben und wenige Schnittverletzungen dank der Aktion scherbenfreie Altstadt

Die Zwischenbilanz von Feuerwehr und Ordnungsamt an Altweiber, 23. Februar, dem ersten Tag der Aktion scherbenfreie Altstadt im Düsseldorfer Karneval, fällt in Bezug auf das Glasverbot positiv aus.

Nachdem in der Karnevalshochburg im siebten Jahr in Folge an den tollen Tagen ein Glasverbot gilt, gab es an Altweiber bis 17 Uhr am Nachmittag laut Feuerwehr nur fünf Fälle von Schnittverletzungen – wobei nicht klar war, ob diese durch Glasscherben verursacht worden waren. Zum Vergleich: Im Jahr 2009, vor dem Glasverbot, wurden noch 166 Schnittverletzungen registriert. Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass sich die positive Wirkung der Aktion scherbenfreie Altstadt an den kommenden Karnevalstagen fortsetzen wird. Das Glasverbot gilt noch von Karnevalssonntag, 12 Uhr bis Veilchendienstag, 5 Uhr.

Ein Schwerverletzter

Die Feuerwehr zog am Nachmittag von Altweiber folgende Bilanz: Die Einsatzkräfte im Rettungsdienst mussten bis 17 Uhr 17 Jugendliche unter 18 Jahren (2016: 54, 2015: 35) wegen übermäßigen Konsums von Alkohol behandeln. Insgesamt wurden 140 (2016: 123, 2015: 200) Menschen in den Unfallhilfestellen versorgt – 77 (2016: 21, 2015: 58) mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Von den Behandlungen in den Unfallhilfsstellen waren 51 (2016: 68, 2015: 36) Bagatellverletzungen und drei (2016: 7, 2015: 14) mittelschwere Fälle. Ein Schwerverletzter ist zu beklagen: Ein 17-jähriger Jeck stürzte am Stiftsplatz fünf Meter in die Tiefe und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Er wurde in die Universitätsklinik gebracht.

270 Kräfte im Einsatz

Der Ordnungs- und Servicedienst des Ordnungsamtes war mit 270 Kräften im Einsatz. Bis 16.40 Uhr wurden acht Mal Jugendschutzkontrollen durchgeführt bei denen die Jugendlichen den unerlaubt mitgeführten Alkohol vernichten mussten. 37 Wildpinkler wurden erwischt und werden in Kürze Post vom Ordnungsamt bekommen, verbunden mit der Aufforderung, das für diese Ordnungwidrigkeit fällige Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zu entrichten.

Autor:

Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht aus Düsseldorf

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