Bürgerbegehren – War‘s das?

Objekt der Begierden: Die Stadt möchte ihr Grundstück am Wambachsee verkaufen. Über 15	000 Duisburger haben dagegen unterschrieben. Damit wäre eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Bürgerbegehrens erfüllt.  Aber längst nicht alle, wie die Stadt meint. | Foto: W. Schmöller
  • Objekt der Begierden: Die Stadt möchte ihr Grundstück am Wambachsee verkaufen. Über 15 000 Duisburger haben dagegen unterschrieben. Damit wäre eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Bürgerbegehrens erfüllt. Aber längst nicht alle, wie die Stadt meint.
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Formale Fehler beim Bürgerbegehren gegen den Grundstücksverkauf am Wambachsee?

Unterschriften hatten sie genug gesammelt – Ob die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Grundstücksverkauf am Wambachsee allerdings irgendwann auch Taten sehen werden, ist derzeit mehr als fraglich.

Mitte der Woche sorgte die das Bürgerbegehren betreffende Beschlussvorlage für die Ratssitzung am kommenden Montag für jede Menge Wirbel.
Auf neun langen Seiten kommt die Stadtverwaltung zum Beschlussentwurf, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig sei, da es gegen das in der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster entwickelte Gebot der Kongruenz von Frage, Begründung und Kostendeckungsvorschlag verstoße.

Im Besonderen stört die Verfasser, dass Fragestellung und Begründung thematisch nicht deckungsgleich seien. Kern der Fragestellung seien Eigentums- und Besitzverhältnisse, während aus der Begründung des Bürgerbegehrens vielmehr deutlich würde „dass die eigentliche Zielrichtung des Bürgerbegehrens in der Beibehaltung der gegenwärtigen Nutzung des Grundstücks als idyllischer Ort für Freizeit und Erholung liegt“.
Damit beziehe sich die Begründung auf einen anderen Gegenstand als die Fragestellung des Bürgerbegehrens. Für die Bürgerinnen und Bürger sei damit unklar, worüber sie tatsächlich entscheiden.

Das sehen die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die Bürgergemeinschaft Wedau, natürlich anders! In ihrer Stellungnahme heißt es: „Das Bürgerbegehren ist in Zusammenarbeit mit dem Verein für ‚Mehr Demokratie e.V.‘ und mit anwaltlicher, juristischer Begleitung entwickelt worden und ist erst nach juristischer ‚Freigabeerklärung‘ zur juristischen Korrektheit der Fragestellung und Begründung sowie der Unterschriftenliste gestartet worden.“ Die juristische Bewertung der Stadt halten die Initiatoren für falsch und bitten OB Sören Link: „Vermeiden Sie, dass bei den Bürgern der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung mit allen Tricks und juristischen Finessen versucht, engagierte Bürger auszutricksen“.

In einer darauffolgenden Presseerklärung der Stadt weist diese darauf hin, die Bürgergemeinschaft Wedau beizeiten beraten zu haben. Wörtlich heißt es: „Tatsächlich hat es mehrere Gespräche und schriftliche Hinweise gegeben, die frühzeitig deutlich machten, dass das Bürgerbegehren aus verschiedenen Gründen nicht den Regeln der Gemeindeordnung (Paragraph 26) entspricht.“
Unterstützung bekommen die Initiatoren des Bürgerbegehrens von den Grünen. Ihr Sprecher in Duisburg, Matthias Schneider, hat die Ratsfraktionen aufgefordert, das Bürgerbegehren gegen den Grundstücksverkauf am Wambachsee in jedem Fall zu berücksichtigen. Die Ablehnung des Begehrens in der Ratsvorlage bezeichnet er in Teilen als „grenzwertig“. Aber das könne repariert werden, wenn der Rat das ganze Thema inhaltlich und nicht formell behandeln würde.

Nach jetzigem Stand der Dinge droht in Sachen Bürgerbegehren nun eine Diskussion, die in erster Linie gestandene Verwaltungsrechtler erfreuen dürfte.

Man darf gespannt sein, ob der Rat in seiner Sitzung am kommenden Montag der Beschlussvorlage der Stadt folgt.

Siehe dazu auch "Übrigens"
http://www.lokalkompass.de/duisburg/politik/rat-mal-wer-recht-hat-d212532.html/action/lesen/1/recommend/1/send/1/

Autor:

Andreas F. Becker aus Duisburg

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