Duisburg - Unterstützung für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen
jobcenter zahlt Corona-Zuschlag von 150 Euro im Mai aus

Foto: DiBo

Gesonderte Antragstellung ist
nicht notwendig

Der Corona-Zuschlag soll Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.

Voraussetzung ist, dass im Mai ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht.

Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird vom jobcenter Duisburg automatisch ab Mitte Mai ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Kinderbonus von der Familienkasse

Darüber hinaus erhalten Familien, die ab Mai einen Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro von der Familienkasse. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung.

Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Autor:

Eva Susanne Walgenbach aus Moers

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