Rodung während der Vogelschutzzeit
Untere Naturschutzbehörde Duisburg erteilt Sondergenehmigung zur Rodung während der Vogelschutzzeit

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Hecken, Gebüsche und Efeu dürfen in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden.
Das ist im §39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbindlich geregelt.
Die Untere Naturschutzbehörde Duisburg hat für das Grundstück Dahlmannstraße / Weseler Straße in 47169 Duisburg eine Sondergenehmigung erteilt.

Am 3, und 4. März wurde damit begonnen, das gesamte Grundstück zu roden.
Lt. einem Anruf bei der Stadt Duisburg am 3 März wurde die Genehmigung von Dr. Kricke erteilt. Der angegebene Grund dafür ist die Grundstücksvermessung und die Bodenprobenentnahme.

Das verwilderte Grundstück wurde sehr viele Jahre sich selbst überlassen.
Dadurch konnte hier ein kleines Ökosystem entstehen.
Eine Vielzahl von Tieren lebte dort:
verschiedene Vogelarten, Igel, Hasen, Füchse, Fledermäuse,Katzen, Mäuse, unzählige Insekten, (leider auch Ratten wegen dem vielen Müll, der vom Parkplatz an der Weselerstr. über den Zaun geworfen wurde) und sogar ein Mäusebussard läßt sich regelmäßig sehen.
Ein kleines Paradies und ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz.

vorher (das Foto entstand im Sommer 2021):

nachher (das am 3. März 2022 gerodete Grundstück):

Es ist wirklich frustrierend, daß die Behörde, welche für den Artenschutz zuständig ist, so eine Sondergenehmigung erteilt, während der Zeit des Vogelschutzes.
Es stehen auch noch ein paar größere Bäume auf dem Grundstück.
Durch die Abschaffung der Baumschutzsatzung in Duisburg sind auch diese nicht geschützt.
Sieht so Artenschutz aus?

Am Montag geht die Rodung des Grundstücks wohl weiter und eine Vielzahl von Tieren verlieren ihr Zuhause!
All diese Tiere hier auf den Fotos leben bzw. lebten hier:

Autor:

Elke Zaksek aus Duisburg

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