Corona in Duisburg

Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt sowie 2G auf dem Weihnachtsmarkt

Die bis heute befristete Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt wird verlängert und stützt sich nunmehr auf die neue CoronaSchVO des Landes. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst, der neuen CoronaSchVO entsprechend, bis zum 21.12.2021.

Mit der neuen CoronaSchVO wurde außerdem "2 G" für den Freizeitbereich eingeführt. Daher gilt weiterhin für den Duisburger Weihnachtsmarkt, dass er nur von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden darf, sofern nicht eine Ausnahme besteht (z.B. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren oder bei entgegenstehenden ärztlich attestierten gesundheitlichen Gründen).

Mobile und stationäre Impfangebote der Stadt Duisburg

In der nächsten Woche bietet die Stadt Duisburg an nachstehenden Standorten, jeweils von 10.30 bis 17.30 Uhr, wieder kostenlose Impfungen an:

Montag, 29.11.: Marktplatz Walsum, Kometenplatz, 47179 Duisburg

Dienstag,30.11.: Marktplatz Rumeln, Dorfstraße, 47239 Duisburg

Mittwoch, 01.12.: Marktplatz Wanheimerort, Michaelplatz, 47055 Duisburg

Donnerstag, 02.12.: Marktplatz Neumühl, Hohenplatz, 47167 Duisburg

Freitag, 03.12.: Marktplatz Hochfeld, Trautenstraße, 47053 Duisburg

Neben den mobilen Angeboten, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an einem der nachstehenden vier Standorte jeweils montags bis sonntags, von 10.30 bis 17.30 Uhr, impfen zu lassen:

- Bürgermeister-Wendel-Platz in Alt-Homberg, Lauerstraße, 47198 Duisburg

- Fläche gegenüber der Merkez Moschee, Warbruckstraße 51, 47169 Duisburg

- Ehemaliger Parkplatz von Real, Buscherstraße, 47269 Duisburg

- Vorplatz des Hauptbahnhofes (Portsmouthplatz), Mercatorstraße, 47051 Duisburg

Hinweise zur Impfung:

Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.

Die Auffrischungsimpfung ist fünf Monate nach der Zweitimpfung möglich. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.

Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

Diese Nachricht stammt von der Stadt Duisburg höchstpersönlich. Ich persönlich bin ja schon froh, daß wir hier einen Weihnachtsmarkt überhaupt haben dürfen. Ich war heute Vormittag in der Innenstadt von Mönchengladbach. Dort gibt es weniger Stände, die auch weit voneinander stehen - das sieht schon etwas komisch aus, auch wenn der Verstand sagt, daß es so wohl in Ordnung ist.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

12 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.