Nachhaltige Verbesserungen im Gewerbegebiet an der Ripshorster Straße
Dringlichkeitsentscheidung: Stadt kauft Grundstücke

Zwei Grundstücke an der Ripshorster Straße hat die Stadtverwaltung nach einer Dringlichkeitsentscheidung angekauft. | Foto: Debus-Gohl
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Die Stadtverwaltung hat zwei Grundstücke an der Ripshorster Straße in Dellwig angekauft. Oberbürgermeister Thomas Kufen hatte eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung getroffen.

Bei den Gewerbegrundstücken handelt es sich um sogenannte Problemimmobilien. In den vergangen Jahren wurden dort immer wieder Umweltgefährdungen, Verstöße gegen das Bauordnungsrecht und andere illegale Aktivitäten festgestellt. Durch die Teilvermietungen der Grundstücke waren die einzelnen Nutzungen stets kleinteilig und unübersichtlich, so dass die Verantwortlichen schwer auszumachen waren. Schwerpunktkontrollen mit Hilfe der Polizei und regelmäßige Überwachungen durch verschiedene Fachämter der Verwaltung konnten ordnungsrechtlich nicht für eine nachhaltige Verbesserung der Situation sorgen.

Verwaltung stehen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung

Als Eigentümer werden der Verwaltung nun weitergehende, rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um die Grundstücke zielgerichtet in eine geordnete, gewerbliche Nutzung zu überführen.
Der Besitzübergang auf die Stadt Essen wird spätestens am 1. Mai erfolgen. Die Nutzungs- und Pachtverhältnisse wurden vor Beurkundung des Kaufvertrages bereits durch den Eigentümer gekündigt. Insgesamt umfassen die Grundstücke Ripshorster Straße 380 und 381/383 knapp 26.088 Quadratmeter. Der Kaufpreis wurde auf 1.113.000 Euro festgesetzt. Dem Rat der Stadt Essen wurde die Dringlichkeitsentscheidung in letzten Sitzung vorgelegt.

Kriminelles Treiben auf undurchsichtigem Gelände beenden

In der Politik findet die Maßnahme Anklang: „Das seit Jahrzehnten mutmaßlich kriminelle Treiben auf dem undurchsichtigen Gelände muss nun beendet werden, sonst sind die immensen Kosten der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln“, glaubt Eduard Schreyer, ordnungspolitischer Sprecher der Essener FDP. „Die Dringlichkeitsentscheidung ist zur Durchsetzung kommunaler Interessen begründet, es ist nach wie vor bedauerlich, dass sich in unserem Land solche Zustände entwickeln können. Wichtig ist nun, Lösungen für den konterminierten Boden zu finden und die Anwohner vor weiterem Ungemach zu schützen.“

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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