Corona-Ticker-Essen - Aktuelle Informationen
Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

19.11.2021, 17:45 Uhr:

Der Bundestag hat gestern (18.11.) ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, dem heute auch der Bundesrat zugestimmt hat. Das Gesetz kann damit schon bald in Kraft treten. Mit der Gesetzesnovelle sind auch nach dem Auslaufen der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 bundesweit einheitliche Coronaschutzvorkehrungen möglich. Das neue Infektionsschutzgesetz wird in Zukunft auch die Basis für die Coronaschutzverordnungen der Bundesländer sein, die diese weiterhin erlassen können. Das neue Gesetz gibt verschiedene Instrumente vor, die in den Ländern zum Einsatz kommen können, um das lokale Infektionsgeschehen einzudämmen. Wichtiger Indikator für Schutzmaßnahmen soll die Hospitalisierungsrate sein. Flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften (ein sogenannter „Lockdown“) soll allerdings nicht mehr so einfach möglich sein. Erst bei einer Überschreitung der höchsten Stufe des Schwellenwertes soll dies im Einzelfall entschieden werden können.
Im neuen Infektionsschutzgesetz sind darüber hinaus bereits Coronaregeln festgelegt worden, die bundesweit gelten:
Zum einen soll zukünftig die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn und Flugzeugen gelten. Ausgenommen von der Regelung sollen kleine Kinder sowie Schüler*innen sein. Die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise sollen von den Verkehrsbetrieben stichprobenartig kontrolliert werden und es soll Bußgelder bei Verstößen geben. Die Ruhrbahn hat ihre Fahrgäste dazu bereits heute informiert.
Zum anderen regelt das Infektionsschutzgesetz ab dem 24. November eine bundesweite 3G-Regel am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die bei der Arbeit Kontakt zu anderen haben.
Weiterhin soll es zum Schutz von vulnerablen Gruppen, also insbesondere älterer Menschen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher*innen geben.
Diese Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten.
(Quelle Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen)

Autor:

Thomas Ruszkowski aus Essen-Ruhr

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