Analyse & Konzepte erneut gescheitert
Das Konzept 2014 hielt der sozialgerichtlichen Prüfung nicht Stand

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Seit Jahren behauptet der Märkische Kreis Mietobergrenzen für Jobcenter und Grundsicherung. Seit heute steht fest: Ausnahmslos alle vom Jobcenter und Märkischen Kreis vorgegebenen Zahlen bleiben bis zu einer abschließende sozialgerichtlichen Prüfung ungewiss. 

Am 23.06.2022 verhandelte der 6. Senat des Landessozialgericht NRW unter Vorsitz von Richter Ottersbach, Richterin Dr. Özdemir–Lachner, Richterin am SG Dr. Baldschuh, Ehrenamtlicher Richter Herr Bathe und Ehrenamtliche Richterin Frau Limbach in dem Verfahren L 6 AS 120/17 über den ersten Konzept-Entwurf der Firma Analyse & Konzepte für den Märkischen Kreis (Endbericht 2013, Korrekturversuch 2019)  

Das Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis 2013 wurde heute in dem Verfahren L 6 AS 120/17  als nicht schlüssig aus geurteilt:
"Der Nachbesserungsversuch ist gescheitert.
Das Konzept ist nicht schlüssig.
Die Revision wird nicht zugelassen."

klage077

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Selbst Analyse & Konzepte hat eingeräumt mit etlichen Nachbesserungen gescheitert zu sein. Die geschuldeten Datensätze liegen nicht mehr vor. 

In der Konsequenz bedeutet dies, dass sowohl das Ausgangskonzept "Endbericht, November 2013", als auch "KDU Fortschreibung 2016" als nicht schlüssig zu bewerten sind, weil beide auf die gleichen unzureichenden Basisdaten gestützt sind. 

Alle 1860 Mietsenkungen zwischen 2014-2017 sind somit rechtgrundlos oder zumindest rechtsfehlerhaft erfolgt. Hunderte? von anhängigen Klagen müssen nun zugunsten der Kläger nachgebessert und verzinst werden. Alle Betroffenen, die nicht geklagt haben, dürfen nachberechnen, um wie viel Geld sie durch das Jobcenter Märkischer Kreis in den Jahren betrogen wurden.

Strafanträge wegen Betrug sollten geprüft werden.

Der Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch 

"Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist darauf gerichtet, Pflichtverletzungen eines sozialen Leistungsträgers insbesondere aus dessen Verpflichtung zur Aufklärung (§ 13 SGB I), zur Beratung (§ 14 SGB I) und zur Erteilung von Auskünften (§ 15 SGB I) auszugleichen."

In einer eigenen Pressemitteilung von RA Lars Schulte-Bräucker stellte der erfolgreiche Klägervertreter der Ergebnis eines mehrjährigen Verfahrens zusammen.

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Vermögensschädigung durch Irreführung der Geschädigten wird strafrechtlich als Betrug definiert. Die Schadenssummer sind bezifferbar.

Mietsenkungsverfahren im Märkischen Kreis 2005-2018

Die behaupteten Vorgaben der Mietobergrenzen lösten über die Jahre eine Flut von  Zwangsumzügen aus, die einen massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Artikel  13 darstellt.
"Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht."

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Über diese Vorgänge und die Konsequenzen wird noch zu berichten sein.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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