Berufsausbildungsbeihilfe: Finanzielle Hilfe für Berufsanfänger

Die Bundesagentur für Arbeit bietet unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungshilfe. | Foto: Eckhard Manderla
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Der Ausbildungsplatz ist gefunden, man muss dafür aber umziehen und den elterlichen Haushalt verlassen? Bei einer Berufsausbildung in einer anderen Stadt kann die Arbeitsagentur unterstützen: durch so genannte Berufsausbildungsbeihilfe.

Junge Leute sind mobil – auch wenn es um die Aufnahme einer Berufsausbildung geht. Wer aber in einer anderen Stadt oder einer anderen Region mit der Berufsausbildung beginnt, stellt oft fest, dass die Ausbildungsvergütung alleine kaum für Lebensunterhalt, Unterbringung, Fahrtkosten und Lernmittel reicht. In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit eine wichtige Hilfe sein. BAB können Jugendliche bekommen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.

Beihilfe wird nur auf Antrag gezahlt

Sind Jugendliche über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie auch dann gefördert werden, wenn sie in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben. Auch bei Zweitausbildungen ist es möglich BAB zu beantragen. Aufgrund der erforderlichen Voraussetzungen empfiehlt es sich aber immer, vorher einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur zu vereinbaren.

Ferner können Jugendliche BAB beantragen, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen, oder behinderte und benachteiligte junge Männer und Frauen, denen von der Arbeitsagentur eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nur auf Antrag und nicht rückwirkend gezahlt. Eigenes Einkommen und das der Eltern wird angerechnet.

Wer selbst prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zustehen könnte, kann dazu den BAB-Rechner im Internet nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.

BAB-Rechner ermittelt Höhe der Beihilfe

Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn bei der Arbeitsagentur zu stellen. Um eine unverzügliche Bearbeitung abzusichern, sollte auch die Abgabe vor Ausbildungsbeginn persönlich in der zuständigen Agentur für Arbeit am Wohnort erfolgen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der gebührenfreien Telefonnummer 0 800/ 4 5555 00 zur Verfügung. Weitere Informationen auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. Dort steht auch das Faltblatt zur Berufsausbildungshilfe zum Download bereit.

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