Inzidenzwert am heutigen Dienstag. 20. Oktober. 2020. sind auf 104,76 gestiegen.
Ab dem heutigen Dienstag. 20. Oktober. 2020 gilt Maskenpflicht in Gelsenkirchener Fußgängerzonen

Fußgängerzone in der City mit Maskenpflicht.  | Foto: _Stadt Gelsenkirchen
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  • Fußgängerzone in der City mit Maskenpflicht.
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Ab dem 20. Oktober 2020 gilt in Gelsenkirchen eine Maskenpflicht in den ausgewiesenen Fußgängerzonen rund um die Bahnhofstraße, Hochstraße sowie den Ernst-Käsemann-Platz. Eine entsprechende städtische Allgemeinverfügung, die der Krisenstab am Montag. 20. Oktober. 2020 vereinbart hat, traf in der Nacht um 0:00 Uhr in Kraft.

Alle Personen waren ab diesem  Zeitpunkt welche in den Bereichen (siehe Foto) der Stadt unterwegs sind, Verpflichtet  einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt wird auf die Einhaltung dieser Maskenpflicht achten und die Bürgerinnen und Bürger zunächst auf die neue Pflicht aufmerksam machen. „Da setzen wir auf Aufklärung und Einsicht bei den Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchenern“, so Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff.

Allerdings können bei Zuwiderhandlung und wiederholten Verstößen Bußgelder bis zu 500 € drohen.

Fußgängerzone in Rotthausen mit Maskenpflicht.  | Foto: _Stadt Gelsenkirchen
  • Fußgängerzone in Rotthausen mit Maskenpflicht.
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Mit dieser Maßnahme entspricht die Stadt Gelsenkirchen der neuen, am 17. Oktober in Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die vorsieht, dass in Städten, in denen das Infektionsgeschehen den Inzidenz-Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschreitet, zusätzliche Schutzmaßmaßnahmen zu gelten haben – unter anderem eine Maskenpflicht in stark frequentierten öffentlichen Außenbereichen.

Der Inzidenzwert in Gelsenkirchen war bereits am vergangenen Dienstag über diesen Schwellenwert gestiegen. Am heutigen Dienstag liegt  er bei 104,76. Aktuell gibt es 566 aktive Infektionen in Gelsenkirchen. 32 Covid-Patienten werden derzeit in den Krankenhäusern behandelt, nur drei von ihnen auf der Intensivstation, darunter ein Fall, der beatmet wird.

Fußgängerzone in Buer mit Maskenpflicht.  | Foto: _Stadt Gelsenkirchen
  • Fußgängerzone in Buer mit Maskenpflicht.
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In diesen Straßen gilt die Maskenpflicht:
City:

Margarethe-Zingler-Platz
Ebertstraße 20 bis Heinrich-König-Platz
Heinrich-König-Platz
Neumarkt
Bahnhofstraße
Ahstraße
Am Rundhöfchen
Hauptstraße 2 bis 26
Klosterstraße
Arminstraße. 2 bis 16
Preuteplatz
Kolpingstraße
Johannesstraße zwischen Weberstraße und Bahnhofstraße
Stichstraße Sellhorststraße. zwischen Weberstraße und Bahnhofstraße
Bahnhofsvorplatz
Weberstraße 3 bis Bahnhofsvorplatz
Bochumer Straße 2 bis 30
Wiehagen 1 bis 11

Buer:


Hochstraße 1 bis 58 (bis Beginn Hagenstraße)
Sankt-Urbanus-Kirchplatz
Russellplatz
Marienstraße
Agathagasse 6 bis Hochstraße
Luciagasse 5 bis Hochstraße
Maximiliamstraße
Blindestraße
Robinienhof
Nienhofstraße 5 bis Hochstraße
Springestraße (zwischen De-La-Chevallerie-Straße und Hochstraße)
Ophofstraße (zwischen Rottmannsiepe und Hochstr.)
Goldbergplatz
Stichstraße Horster Straße (zwischen Horster Straße und Rottmannsiepe)
Stichstraße Hagenstraße (zwischen Horster Straße und Hauptfahrbahn Horster Straße)

Rotthausen:

Ernst-Käsemann-Platz

Quelle: Stadt Gelsenkirchen

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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