Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel untersagt
Die Stadt Gelsenkirchen verschärft ab Mitternacht die Regeln für Ansammlungen

Ab Mitternacht. Verbot von Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit | Foto: Heinz Kolb
  • Ab Mitternacht. Verbot von Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit
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Ab Samstag, 21. März 2020, sind in Gelsenkirchen Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel untersagt.

Die Stadt Gelsenkirchen reagiert damit auf die teilweise schleppende Umsetzung der bisherigen Verfügung durch einige Personen.

Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Ich habe es ja bereits am Dienstag. 17. März. 2020  angekündigt und nun stehen wir vor dem entscheidenden Wochenende, um das Risiko und die Bedrohung für uns alle noch beherrschen zu können.

Leider haben die Dimensionen noch immer nicht alle verstanden. Darum war es unvermeidlich, dieses Ansammlungsverbot heute auszusprechen.

Bitte beachten Sie es unbedingt. Alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener müssen jetzt solidarisch und verantwortungsbewusst sein. Aus Solidarität und Verantwortungsbewusstsein für uns alle.“
Weiterhin erlaubt sind Personengruppen die miteinander in ständiger häuslicher Gemeinschaft leben und unter derselben Anschrift gemeldet sind wie etwa Familien oder ständige Wohngemeinschaften.

Nicht untersagt sind unvermeidbare Zusammenkünfte bei der Erledigung von Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs.

Kommt es zum Beispiel zu Warteschlangen vor Lebensmittelmärkten ist darauf zu achten, dass eines Mindestanstandes von zwei Meter zwischen den jeweiligen Personen und die Hygienemaßnahmen nach den Vorgaben des Robert Koch-Institutes eingehalten werden.

Möglich sind weiterhin Zusammenkünfte, die aus zwingenden beruflichen Gründen oder aus Anlass von Eheschließungen oder Bestattungen erfolgen.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen können zuständige und befugte Amtsträger unmittelbaren Zwang anwenden. Bei Zuwiderhandlungen sind Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren oder Geldstrafen möglich.

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 5. April 2020.

Quelle: Stadt Gelsenkirchen

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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