Krisenstab in Gelsenkirchen hat Maßnahmen beraten
Geplante Regionalverordnung des Landes/ Anpassung der Kontrollen

Gelsenkirchen. Nach intensiven Beratungen in den letzten Tagen sowie Abstimmungen mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium wird der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen keine weiteren, über die seit Montag. 11. Januar. 2021 geltende Corona-Schutzverordnung des Landes hinausgehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens anordnen. Das ist das Ergebnis der Krisenstabssitzung am Montag.

Am vergangenen Freitag. 08. Januar. hatte der Inzidenzwert in Gelsenkirchen die Marke von 200 Neuinfektionen/100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschritten. In diesem Fall sind von den Kommunen weitere einschränkende Maßnahmen zu prüfen.

„Die neue Coronaschutzverordnung ist schon sehr weitgehend. Wir halten es daher auf lokaler Ebene für zielführender, mit anderen zusätzlichen Maßnahmen situationsangepasst auf die Lage zu reagieren“, erläuterte Krisenstabsleiter und Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. So werde die Stadt etwa mit einer Anpassung der Kontrollen auf die derzeitige Situation reagieren. „Regeln gibt es schon genug, sie müssen nur noch konsequenter eingehalten werden“, so Wolterhoff.

Zur Überwachung der Kontaktbeschränkungen und weiterer Regeln zur Pandemieeindämmung werden die entsprechenden Kontrollen ab sofort nicht nur schwerpunktmäßig in den Innenstadtbereichen, sondern verstärkt auch in den Parkanlagen der Stadt durchgeführt.

Außerdem hat die Stadt bereits alle Senioren- und Pflegeeinrichtungen in der Stadt angeschrieben mit dem dringenden Appell, Besucherinnen und Besucher nur noch nach vorherigem negativen Corona-Schnelltest in die Häuser zu lassen. Bereits Ende letzten Jahres waren die Senioren- und Pflegeeinrichtungen in der Stadt vom Krisenstab mit rund 60.000 FFP-2-Masken ausgestattet worden. In den Pflegeeinrichtungen gibt es derzeit noch 141 infizierte Bewohnerinnen und Bewohner und 57 Infizierte in der Belegschaft.

Am heutigen Nachmittag hat zudem das Gesundheitsministerium des Landes die Kommunen über den Entwurf einer neue Regionalverordnung des Landes informiert, die für Städte und Kreise gelten soll, deren Inzidenz den Wert von 200 überschritten haben.

Danach ist geplant, dass sich Bürgerinnen und Bürger in diesen Gemeinden nur noch in einem Radius von 15 Kilometern ab Stadtgrenze ohne triftigen Grund bewegen dürfen. Gelten soll diese Regelung für alle Städte und Kreise, in denen über mehrere Tage der Inzidenzwert von 200 überschritten wird. „Einzelne Städte und Kreise haben dem Land NRW gegenüber deutlich artikuliert, dass diese Regel eher skeptisch gesehen wird, was die Wirksamkeit und insbesondere ihre Kontrollierbarkeit angeht“, so Oberbürgermeisterin Karin Welge: „Viel entscheidender ist es doch, dass sich alle an die Regeln, die es mit der neuen Coronaschutzverordnung jetzt schon gibt, auch halten. Auch wenn die Einschränkungen nicht schön sind, sie sind notwendig. Es ist nicht angesagt, jetzt noch Schlupflöcher zu suchen, um sich doch noch treffen zu können. Deshalb appelliere ich noch einmal eindringlich an die Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener: Halten Sie sich bitte an die engen Kontaktbeschränkungen, halten Sie sich an die Regeln! Nur so können wir gemeinsam weitere Einschränkungen vermeiden. Und nur so kann es uns gelingen, einigermaßen gut aus der Krise zu kommen!“

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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