Stadt verlängert Allgemeinverfügung bis zum 04. Juni 2021
Grill- und Picknickverbot, Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Maskenpflicht gelten weiterhin / Zudem wird Zufahrt über die Münsterstraße ab heute Abend gesperrt

Foto: (c) Heinz Kolb

Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen hat die Allgemeinverfügung zum Schutz vor Corona bis zum 4. Juni 2021 verlängert. Damit besteht zusätzlich zu den Regelungen der sogenannten Bundesnotbremse weiterhin das Grill- und Picknickverbot in öffentlichen Grünanlagen und anderen Bereichen der Stadt Gelsenkirchen. Das Grillverbot bezieht sich auf alle öffentlichen Plätze, Parks und Grünanlagen des Stadtgebiets, das Picknickverbot auf folgende stark frequentierte Bereiche in der Stadt: Bulmker Park, Nienhauser Busch, Nordsternpark, Stadtgarten, Marina Graf Bismarck, Parkanlage Schloss Berge.
Außerdem bleiben die Bolzplätze an der Caubstraße und am Thomas-Morus-Weg gesperrt. Auch die Skateranlage am Schalker Verein kann nicht genutzt werden.
Das Alkoholkonsumverbot unter freiem Himmel gilt weiterhin von 10:00 Uhr bis um 22:00 Uhr in allen Bereichen, in denen bereits das Grillen und Picknicken verboten ist. Darüber hinaus gilt das Verbot auf dem Josef-Büscher-Platz in Gelsenkirchen-Horst und in der Parkanlage rund um das Michaelshaus in Gelsenkirchen-Buer. Nach 22:00 Uhr greift die Ausgangssperre.
An Sonn- und Feiertagen ist zudem der Konsum von Alkohol in den ausgewiesenen Fußgängerzonen Bahnhofstraße einschließlich der Nebenstraßen sowie Hochstraße einschließlich der Nebenstraßen untersagt.
Generell gilt, dass in den Bereichen mit einer Maskenpflicht, die Maske nur zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken abgesetzt werden darf. Die Masken dürfen daher nicht zum Rauchen oder zum Trinken von Alkohol abgesetzt werden. Maskenpflicht herrscht in ausgewiesenen Bereichen fortan in der Zeit von 8:00 bis 22:00 Uhr mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen.
Die Stadt Gelsenkirchen sperrt zusätzlich von heute Abend bis einschließlich Montagfrüh die Zufahrt zur Johannes-Rau-Allee von der Münsterstraße aus. Der Öffentliche Personennahverkehr wird für die Zeit umgeleitet. Die Stadt Gelsenkirchen reagiert damit auf das außergewöhnlich hohe Aufkommen während des vergangenen Wochenendes. Zeitweise war der Bereich so stark befahren, dass die Polizei die Zufahrten sperren musste, um die Ausfahrt der Fahrzeuge aus diesem Bereich zu ermöglichen. Da es dadurch im Bereich des Hafens durch Menschenansammlungen zu Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung gekommen war, dient die Sperrung zur Reduzierung von Kontakten im Hafenbereich.
Alle Regelungen der verlängerten Allgemeinverfügung werden weiter durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei überwacht.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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