Bezirksregierung genehmigt Haushaltssanierungsplan 2021
Gelsenkirchens Haushalt ist genehmigt

Oberbürgermeisterin Karin Welge hofft auf ein Umdenken in Berlin. Foto: Stadt Gelsenkirchen
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  • hochgeladen von silke sobotta

Gelsenkirchen kann sich über eine positive Botschaft freuen: Die Bezirksregierung Münster hat die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans der Stadt Gelsenkirchen genehmigt. Der Haushalt 2021 kann damit bekannt gemacht und bewirtschaftet werden.

Für Oberbürgermeisterin Karin Welge ist die Genehmigung aus Münster eine Bestätigung für die langfristig geplanten Schwerpunkte: „Uns ist es gemeinsam gelungen, mit diesem Haushalt unter schwierigen Rahmenbedingungen entscheidende Weichen für die Zukunft Gelsenkirchens zu stellen. Dieser Haushalt hat eine Handschrift, eine große Linie, aber uns stehen weiter harte Anstrengungen bevor.“
Dabei hat die Oberbürgermeisterin den Kampf zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der aktuellen Krise genauso im Blick wie die Anstrengungen für die bestmögliche Bildung für jede Gelsenkirchenerin und jeden Gelsenkirchener. Zudem geht es im aktuellen Haushalt um langfristige Themen wie die ökologische Transformation von Mobilität und Wirtschaft, den Umbau in den Quartieren oder dem Ausbau von Angeboten für Sicherheit und Ordnung.
„Diese Eckpfeiler werden uns helfen, den Erhalt und die Erneuerung des sozialen Zusammenhalts in unserer Stadt umsetzen. Zudem haben wir diesen Haushalt bewusst risikoarm geplant, damit sich Gelsenkirchen in dieser krisenhaften Zeit finanziell in einem ruhigen und verlässlichen Fahrwasser bewegen kann“, so Karin Welge.

Folgen der Pandemie belasten auf Dauer

Kämmerer Luidger Wolterhoff: „Durch die Hilfe des Landes konnten wir die durch die Pandemie entgangenen Gewerbesteuern im vergangenen Jahr noch ausgleichen. Daneben schafft uns die vom Land geschaffene Regelung die Möglichkeit, Corona-Schäden im Haushalt bilanziell zu isolieren. So können wir die finanziellen Schäden durch die Pandemie bis zum Jahr 2024 quasi außerhalb des Haushalts „sammeln“ und dann über 50 Jahre abschreiben. Der Schaden wirkt damit nicht direkt in voller Höhe auf den Haushalt, sondern erst ab 2025 in jährlichen Tranchen. Klingt gut, ist aber nicht ohne Nebenwirkungen: Bei den rund 160 Mio. Euro Corona-Schäden, die wir von 2021 bis 2024 prognostizieren, wären das bis zum Jahr 2075 über 3 Mio. Euro jährliche Belastung. Ich sage es drastisch: Das ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit. Die Entlastung von heute ist die Belastung von morgen. Die Isolation von Corona-Schäden ist für die kommunalen Haushalte am Ende nicht gut – sie ist leider nur gut gemeint.“

Corona-Hilfen für die Kommunen gefordert

Deswegen, betont auch Oberbürgermeisterin Karin Welge, sei es so wichtig für Gelsenkirchen wie für alle anderen Kommunen, sich mit aller Entschiedenheit beim Bund dafür einzusetzen, die Städte bei der Kompensation der durch die Pandemie verursachten finanziellen Schäden zu unterstützen.
„In den vergangenen Tagen habe ich mit Erschrecken Signale vom Bund wahrgenommen, dass aktuell offenbar keine Bereitschaft besteht, den Städten weiterhin beim Ausgleich ihrer durch Corona verursachten gravierenden Steuereinbrüche zu helfen. Damit werden die Kommunen im Regen stehen und mit hohen Schuldenlasten allein gelassen. Das wäre fatal für alle Städte – auch für Gelsenkirchen“, so Oberbürgermeisterin Karin Welge, die nun gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und vielen anderen Kommunen ein Umdenken beim Bund erreichen will.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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